Wo ist die Grenze von normal, wo wird etwas krankhaft?

besonders natürlich wenns ihr netterweise dabei kommen is..... wär ja no scheener...

Bitte, was soll so eine Antwort. Ich denke, du hast kapiert, dass Manon1 von Gewalt sprach, die der Patientin angetan wurde und sie NICHT oder NICHT FÜR ALLES das Einverständnis gegeben hat. So etwas ist nicht ok, und wäre zu ahnden. Ob es ihr dabei gekommen ist oder nicht. Dass Opfer ihre TäterInnen leider oft nicht anzeigen, ist eine andere, traurige Geschichte und hat unter Anderem mit der Angst vor solchen Aussagen zu tun :roll:
 
nimm doch net ales so ernst... und wenn doch - humor ist wenn man trotzdem lacht....
und im ernst, wir sind jetzt bei dr 399. Meldung und eigentlich gibts e keine abweichenden meinungen, alles was net ambulant geheilt werden kann oder wozu einer kein Einverständnis gab is entweder krank oder strafbar... daher ists zeit mal etwas humor reinzubrigen
 
Dann wäre es angebracht, Humor als Humor oder Ironie auch deutlich anzuführen (zb mit Schild), denn es gibt leider genügend kranke Typen und Typinnen, die wirklich das denken, was du geschrieben hast.
 
Warum ist es für dich wichtig, diese Person als "krank" zu bezeichnen? Also, was wäre deine Konsequenz?

Die Konsequenz? Die Konsequenz wäre, dass derjenige behandelt werden sollte.

Du erzählst öfters von einer Freundin, die deiner Definition zur Folge für dich krank ist, du hast aber dennoch noch Kontakt mit ihr. Ist es für dich wichtig, weil du nicht krank sein magst? Ist es für dich wichtig, weil du findest, dass diesen Kranken geholfen werden muss? Und wenn ja, wie?

Schwierige Frage, die geht ganz tief herunter. Ich glaube in erster Linie, weil wir uns schon sehr lange kennen.

... Denn ja, was ich als "krank" empfinde ist halt nur für mich krank und kann für den Anderen sehr gut passen.

Wir verwenden da eine andere Definition von "krank". Wenn ich krank sage, dann meine ich psychisch krank, und das ist jemand, oder er ist es nicht. Ich glaube, sie ist psychisch krank.

Ich sagte ja bereits,ich habe lange in der Notaufnahme gearbeitet,es geht nicht unbedingt um das ausschliessen von fremdverschulden, ein guter Arzt kann sehr wohl feststellen ob sie die Stiege runtergefallen ist,klassisches Beispiel "Brillenhämatom" sie wird fast immer sagen,sie sei irgendwo angestossen,jeder Mediziner weiss,es zeugt zu 99% vom Faustschlag,ok?
Natürlich weiß er das. Nichts anderes habe ich geschrieben. Ich versuche es wieder einmal in einfacherem Deutsch, mit einem Beispiel, vielleicht verstehst Du dann, was ich gemeint habe, und dass zwischen Deiner Beobachtung und meiner Erklärung keine Diskrepanz besteht:

Patientin kommt in die Umfallambulanz, grün und blau geprügelt. Der Arzt sieht das, weiß, was es geschlagen hat, denn er weiß, wie Verletzungen aussehen. Er fragt die Frau, die sagt, sie sei die Stiege herunter gefallen. Jetzt hat er zwei Möglichkeiten zu reagieren:
  • er kann der Frau nicht glauben und den Fall anzeigen. Das führt zu Untersuchungen durch die Polizei, damit provoziert er weitere "Erziehungsmaßnahmen an der Frau", erreicht aber nichts, denn, wie Du korrekt sagst, Beweise gibt es nicht. Die Frau wird aber aus der Situation lernen und nie wieder ins Krankenhaus kommen.
  • Die andere Möglichkeit ist, er "glaubt" der Frau, schreibt also "Frau über Stiege gefallen, schwere Hämatome, im Gesicht, auf Schulter und Armen, distorsion re. Schulter" in den Krankenakt, informiert (wieder besseren Wissens) die Polizei nicht, vielleicht versucht er sogar, diese Frau stationär aufzunehmen, damit sie zumindest eine ruhige Nacht hat, und beim nächsten mal kommt sie wieder.
Die zweite Lösung für dieses Dilemma passt besser mit seiner Tätigkeit als Arzt zusammen, denn wenn sie eine schwere Verletzung hat, aber das Krankenhaus meidet, kann es böse enden, und Leben zu erhalten ist sein vorrangiges Ziel. Glaub mir, die Entscheidung fällt einem Arzt nicht immer sehr leicht.
 
er kann der Frau nicht glauben und den Fall anzeigen. Das führt zu Untersuchungen durch die Polizei, damit provoziert er weitere "Erziehungsmaßnahmen an der Frau", erreicht aber nichts, denn, wie Du korrekt sagst, Beweise gibt es nicht. Die Frau wird aber aus der Situation lernen und nie wieder ins Krankenhaus kommen.

Der Arzt hat ebenso die Patientin auf entsprechende Opferschutzeinrichtungen hinzuweisen.

Die Anzeigepflicht wurde in der Vergangenheit heftig diskutiert und die Lockerung der Novelle von 1998 wieder revidiert. Und dafür gibts gute Gründe. Gewaltdelikte gehören geahndet und eine Wiederholung nach Möglichkeit unterbunden.
 
Klar gibt es das. Hab ich öfters schon gemacht. Polizei und Amtsarzt rufen, wenn Lebensgefahr besteht, werden die Personen in der Psychiatrie aufgenommen.
 
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Das hat jetzt aber weiss Gott auch nichts mit dem Thema hier zu tun
Im weitesten Sinne doch: Es ist Nötigung. Und die Frau benimmt sich, vorsichtig gesagt, seltsam. Wenn sie die Polizisten "ebenfalls angesprochen und zu entsprechenden Tätigkeiten animiert" hat liegt sie zumindest nahe an der Grenze zu dem, was man nicht mehr als gesund betrachten kann. Ich denke, sie befand sich in dem Moment in einem Ausnahmezustand. Ich glaube aber nicht, dass sie krank ist. Ich vermute eher einen Rauschzustand, in dem sie die Kontrolle über sich verloren hat. "... wurde die Frau zur Rechtsmedizin gebracht, wo ihr eine Blutprobe abgenommen werden musste". Ich wüsste gerne, was man dort alles gefunden hat.

Vielleicht ging es mir darum, zu zeigen, dass durchaus auch Frauen Übergriffe begehen können, nicht ausschließlich Männer die Täter sind. Ich bin halt kein ausgesprochener Frauenrechtler (blöd wär ich), mir liegen die Rechte der Männer durchaus auch am Herzen.

Auch gegen ihren Willen? So zu sagen einweisen wegen Selbstgefährdung?
Wieder eine gemeine Frage. Weißt Du, ich weiß sehr, sehr genau, was alles passiert ist, unter dem Vorwand, Leute vor sich selbst zu schützen, ein teil meiner Familie war böse davon betroffen. Meine Oma sagte immer, wenn jemand "genau weiß, was das beste für dich ist, dann musst Du höllisch aufpassen". Ich möchte so etwas nie mehr wieder, das war unter Hitler so, es wurde massivst missbraucht, es würde immer wieder missbraucht. Ich wäre da extrem vorsichtig. Nein, ich würde versuchen, sie zu überreden. Im Fall von der Bekannten, die die Würgefantasien ausleben wollte, was die Art der Überredung relativ bestimmt, aber letztlich hatte sie die Möglichkeit, Nein zu sagen.
 
Klar gibt es das. Hab ich öfters schon gemacht. Polizei und Amtsarzt rufen, wenn Lebensgefahr besteht, werden die Personen in der Psychiathrie aufgenommen.
Der Amtsarzt tut so etwas. Kommt relativ häufig vor, ist aber nur bei "Gefahr in Verzug" möglich.
 
Nachweisliche Fremd- oder Selbstgefährdung, die bei psychotischen Episoden häufig vorkommt. Der Weg ist: Polizei rufen, die verständigt den Amtsarzt/die Amtsärztin, der/die weist ein.
 
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Du weißt schon, dass es keine absichtlich gemeinen Fragen sind. Find die Diskussion spannend und will halt deinen Standpunkt genau verstehen ;) :bussal:
Ich weiß es auch. Ich hätte den :bussal: gleich hinter "Wieder eine gemeine Frage" stellen sollen ...
 
Nachweisliche Fremd- oder Selbstgefährdung, die bei psychotischen Episoden häufig vorkommt. Der Weg ist: Polizei rufen, die verständigt den Amtsarzt, der weist ein.

Sagst Du es uns bitte noch genauer, was Du meinst ?
 
Entschuldige bitte, aber von was genau sprechen wir jetzt ?
Manon, ich glaube, das Thema lässt sich nicht ausschließlich auf eine sexuelle Ebene reduzieren. Wir reden also definitiv nicht über SM- Spiele. Wir kommen jetzt sicher auch in Bereiche, wo Amokläufe, die nicht unbedingt sexuell motiviert sind, eine Rolle spielen. Oder ein totaler Zusammenbruch bei Magersucht. Oder jemand wie meine Bekannte, die nach Würgespielen einen Herzstillstand hatte (und durch die Geistesgegenwart ihres Partners überlebte). Wir reden jetzt über Fälle von psychischer Erkrankung, die zu massiver Gefährdung von Leben führen, und den rechtlichen Rahmenbedingungen in diesem Extremfall. Und den ethischen Problemen, die auftreten, wenn man jemanden gegen seinen Willen einer psychiatrischen Behandlung zuführt.

Persönlich glaube ich übrigens, dass es nicht machbar ist, jemanden psychiatrisch zu behandeln, der mit der Behandlung nicht einverstanden ist. Man kann diese Leute nur wegsperren und so verwahren, dass sie sich und anderen keinen Schaden mehr zufügen (können).
 
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