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Die Zusammenlegung von Wahlterminen ist ein anderes Thema als die Verlängerung von Amtszeiten.Die nächsten LT - Wahlen sind in der Steiermark und in Wien. Hätte man nicht die Wahlen zur Gemeindevertretung mit den LT - Wahlen zusammenlegen können.
Bei politischen Ämtern geht es nicht immer nur um klare Verfehlungen. Dein Argument wirft die Frage auf: Warum dann nur acht Jahre und nicht auf Lebenszeit?Für den Fall eines tatsächlich ungeeigneten Präsidenten, der durch grobe Verfehlungen glänzt und die Verfassung verletzt, gibt es die Möglichkeit der Amtsenthebung (durch Volksabstimmung auf Vorschlag der Bundesversammlung oder bei Verletzung der Verfassung durch den Verfassungsgerichtshof).