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Wie schon einige Poster bemerkt haben, werden nicht Koalitionen gewählt, sondern es wird gewählt, welche Parteien mit wie vielen Abgeordneten im Parlament vertreten sein werden.Neuwahlen bis ihm die Farbzusammenstellung irgendwann passt - in einer Demokratie ?
Die Farbzusammenstellung wäre sicher kein verfassungstaugliches Argument für eine Verweigerung der Angelobung, weil es ja schwer ist - auch für den Bundespräsidenten - eine Regierung, welche auf demokratischem Wege zustande gekommen ist und über eine Mehrheit im Parlament verfügt, abzulehnen.
Wie der Fall der ÖVP-FPÖ-Koalition gezeigt hat, sind da dem Präsidenten die Hände mehr oder weniger gebunden, zumal er ja offiziell gegen die FPÖ als Ganzes nichts in der Hand hat. Allein der Umstand, dass eine Partei zu einer Wahl zugelassen wird, bedeutet ja de jure, dass sie demokratiepolitisch und verfassungsmäßig unbedenklich ist. Also müssten schon sehr schwerwiegende beweisbare Gründe vorliegen, um eine Teilnahme an einer Regierung abzulehnen.
Gründe für eine Ablehnung wären zum Beispiel, dass eine Regierung absehbar nicht über eine Mehrheit im Parlament verfügen wird. Oder zum Beispiel der Umstand, dass im Koalitionspapier offensichtlich Dinge stehen würden, welche nicht verfassungskonform sind.
Folge wären übrigens nicht zwingend Neuwahlen. Es gibt ja viele Möglichkeiten innerhalb des parlamentarischen Rahmens, Mehrheiten zu bilden. Auch muss nicht zwingend die mandatsstärkste Partei in eine solche Mehrheit eingebunden sein. Wenn es ihr zum Beispiel auf Grund ihres Programms nicht gelingt, einen Regierungspartner zu finden, dann kommen halt andere zum Zug.
Die Entscheidung des Bundespräsidenten ist nahezu nicht anfechtbar. Auch kann er nicht ohne weiteres seines Amtes enthoben werden. Eigentlich gibt's nur zwei Möglichkeiten, einen "unliebsamen" Präsidenten quasi los zu werden. Das eine ist eine Klage beim Verfassungsgerichtshof, dass er sein Amt nicht gemäß der Verfassung ausübt. Das ist aber schwierig, denn ein ganzer Tor ist ja ein Bundespräsident auch nicht gerade, und wird bei seinen Handlungen von seinen Experten entsprechend abgesichert sein.
Die zweite Möglichkeit wäre, dass die Bundesversammlung eine Volksabstimmung über die Absetzung des Bundespräsidenten abhält. Das kann aber leicht ins Auge gehen. Geht diese Abstimmung nämlich zu Gunsten des Präsidenten aus, dann ist das gleichbedeutend mit dem Ende der amtierenden Regierung. Das wird wohl schwer ein Bundeskanzler aus nichtigem Grund riskieren.
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