Die Bestellung der Bundesregierung ist rechtlich - nicht politisch, wohlgemerkt! - von der Zusammensetzung des Nationalrats (oder gar von der Zulassung von Wahlparteien/Wahlvorschlägen für NR-Wahlen durch die Wahlbehörden) völlig unabhängig. Zum Bundeskanzler, Bundesminister oder Staatssekretär kann auch jemand bestellt werden, der nicht gewählt worden ist oder gar nicht kandidiert hat. Gemäß Art 70 Abs. 2 B-VG muss er/sie lediglich zum Nationalrat wählbar, muss also österreichische/r Staatsbürger/in mit Mindestalter 18 und darf nicht vom passiven Wahlrecht ausgeschlossen sein (Art. 26 Abs. 4 und 5 B-VG). Eine weitere Prüfung, etwa auf eine verfassungstreue Gesinnung, ist nicht vorgesehen, liegt also rein im politischen Ermessen des Staatsoberhaupts.
Ob eine/r Parteimitglied ist und welcher Partei er/sie angehört, ist rechtlich ebenfalls schnurz und schnuppe. Das sind ebenfalls politische Entscheidungen.
Das mag ja alles sein .....
Ich versteh' nur den Zusammenhang ned ganz ....
Du selbst hast doch das Szenario ins Spiel gebracht, dass ein zu ernennender Minister nicht ernannt werden soll, weil er einer undemokratischen Partei angehört. Deine ganzen wichtigen Punkte kommen demnach gar ned mehr zum Tragen:
Die Parteien wurden legitim gewählt, eine Partei wurde legitim mit der Regierungsbildung betraut, Bundeskanzler und vorgeschlagene Minister entstammen aus den im neu gewählten Parlament vertretenen Parteien, alles geht seinen gewohnten Gang. Und natürlich kann der Präsident einen Ministerkandidaten ablehnen, weil er ihn für inkompetent hält, er kann ihn auch aus Gründen ablehnen, welche mit der Person selbst zusammenhängen, er kann ihn auch ohne Begründung ablehnen von mir aus, aber er kann ihn sicher nicht ablehnen, weil dieser "einer undemokratischen Partei" angehört, weil darüber zu befinden fällt nicht in die Kompetenz des Bundespräsidenten, sondern in die der Wahlbehörden.
Und ein Bundespräsident, welcher seine eigenen Beamten nicht als Trotteln hinstellen will, wird sich schwer hüten, eine im Nationalrat vertretene Partei als undemokratisch zu bezeichnen. Denn wenn er das tut, kann er sich ausrechnen, wie lange er noch Präsident sein wird.
Freut mich, wenn Du im Verfassungsrecht so bewandert bist, aber trotzdem sollte man nicht ganz auf die Logik vergessen.
Aber davon abgesehen, wenn Dir daran liegt, Recht zu behalten .... von mir aus gerne.