Soviel zum Heiraten (ich schwelge gerade in der schönen Vergangenheit). Ach ja,
der fette Teil erscheint mir äusserst symphatisch. Wenn ich so eine find` (... und obendrein ausschaut wie eine fesche Norwegerin), dann mach` ich ihr den uneigennützigen Antrag...
Die Wikingerfrau:
Frauen wurden bei den Wikingern generell schon frühzeitig in den Bund der Ehe entlassen. Ein isländisches Gesetz legte das Alter der zu verheiratenden Mädchen auf 12 Jahre fest, was vermuten lässt, dass vorher auch noch jüngere Mädchen verheiratet wurden. Sippenverhältnisse spielten eine große Rolle und so ist es nicht verwunderlich, dass durch Hochzeiten auch bei den Wikingern schon Machtverhältnisse gefestigt oder ausgebaut wurden. Durch Heirat und somit der Verbindung zweier Sippen konnten die Stimmen bei einem Thing erhöht und so die Machtstellung der Familie ausgebaut werden und die Familien waren nun einander verpflichtet.
Die alleinige Herrscherin im Haushalt war die Wikingerfrau. Sie
sorgte für das leibliche Wohl von Gästen ( Gastfreundschaft stand bei den Wikingern im Gegensatz zu heute an erster Stelle und war ein Gast in Lebensgefahr so hatte der Gastgeber mit seinem Leben für den Gast einzustehen) hatte die Hausherrin (oiso mit ihrem Leben...
) zu sorgen. Sie richtete die große Allzweckhalle nach ihrem Gutdünken ein und hielt diese sauber. Der größte Teil ihrer Pflichten bestand im Verrichten der täglichen Arbeit auf dem Hof, wo man sie an dem Symbol ihrer Amtsgewalt erkannte: einem Bund mit Schlüsseln, der an ihrem Gürtel hing. Es waren Schlüssel für das Haupthaus, die Ställe, die Scheunen, die Vorratslager und dem jeweiligen Badehaus oder Dampfbad, dass je nach Wohlstand einer Familie auf dem Hof eingerichtet war.
Die Frau hatte Garn zu spinnen, webte Stoffe, molk die Kühe, Ziegen und Schafe und stellte aus der gewonnenen Milch Butter und Käse her. Oftmals wurde die freie Frau von unfreien Sklavinnen in ihren Aufgaben unterstützt bzw. übernahm die Hauptfrau eines Mannes nur noch die Aufsicht über die Tätigkeiten der Diener und Kinder. Sie musste ebenfalls darauf achten, dass die Töchter des Hauses ihre häuslichen Pflichten wie Backen, Kochen und das Flicken von Bekleidung und Bettzeug nicht vernachlässigten.
In gewisser Hinsicht erfreuten sich die Wikingerfrauen einer für damalige Verhältnisse in den meisten Teilen der Welt beispiellosen Stellung. So wunderten sich arabische Besucher im 10.Jahrhundert , wie freizügig die Frauen mit dem Ehestand umgehen konnten.
„Das Recht sich scheiden zu lassen liegt bei den Frauen, die Frau kann sich scheiden lassen wann immer sie will!“ sagte schon damals ein Mann missbilligend. Wenn es dann tatsächlich zu einer Scheidung einer Ehe kam musste der Mann die erhaltene Mitgift, die die Familie der Frau zu entrichten hatte, zurückerstatten.
Wikingerfrauen hatten das Recht eigenes Land zu besitzen und übernahmen auch häufig die Verwaltung von Land und Hof, wenn ihre Männer wegen Handelsreisen oder Raubzügen den Hof für längere Zeit verließen.
Mancher Runenstein kündet vom praktischen Geschick der Frauen, wenn nicht von ihrer unsterblichen Liebe ihrer Männer.
Trotz der einmaligen Stellung der Wikingerfrau war es für den verheirateten Wikingermann durchaus üblich neben der Hauptfrau noch andere Frauen zu haben, die dann ebenfalls im Haus des Mannes leben durften. Die Schlüsselgewalt sowie die Führung des Haushaltes blieb aber trotzdem bei der Hauptfrau. Es konnte auch vorkommen, dass Wikingermänner auf ihren Beutezügen gezielt auf junge, hübsche Frauen schauten, die sie dann mit sich nahmen.
So kam es auch vor, dass ein freier Mann viele Bastarde zeugte, die allerdings nicht als vollwertig anerkannt wurden oder immer mit einem bitteren Nachgeschmack über die Herkunft des Unfreien gesprochen wurde. Die Unfreien mussten auch in Hütten außerhalb des Haupthauses leben, egal ob der Hausherr Kinder mit den Frauen hatte oder nicht.
Kranke und missgestaltete Kinder wurden der Sitte entsprechend und mit Einvernehmen des Wikingerpaares ausgesetzt.
Kinder wurden erst nach der Namensgebung durch den Vater, durch diesen anerkannt und gehörten erst danach zum Sippengefüge und deren Schutz.