Ist Käuflicher Sex ein Ehebruch?

is ja eigentlich sonderbar dass ma über das Thema überhaupt ernsthaft diskutieren muß...jedem Menschen mit a bissal Hausverstand müsste doch klar sein das Fremdgehen, Fremdgehen bleibt. Egal ob bezahlt oder nicht...die Bezahlung macht da keinen Unterschied!

Ich stimme dir zu, aber viele Beziehungen und Ehen sind halt nicht glücklich und darum dieser Thread...
 
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Ob nun ehelich verbunden oder ohne dem zusammen lebend.... Es braucht keine (kitschigen) Schwüre, ja nicht einmal Ausgesprochenes. Entscheidend (auch) in der Angelegenheit ist, was man sich voneinander, so auch dem Gegenüber, 'erwartet', welche 'Anforderungen' man an dieses Zusammensein stellen und so auch 'Freiheiten' wie NoGos prinzipiell gewahrt haben mag. Dies untereinander geklärt zu haben, machte eine solche Diskussion überflüssig.
 
Ich denke ja! Das ist Ehebruch. Mag sein, dass ich da altmodisch denke und auch rüberkomme, aber wenn man verheiratet ist und man geht fremd (und das ist es ja), indem man für Sex bezahlt, dann ist es Ehebruch.
 
Im Gesetz spricht man glaube ich von "Beiwohnung", insofern könnte man ableiten, dass es sich bei der Ehe um BEIschlaf mit gemeinsamen Wohnen handelt. Also: Bei.-Wohnen

Die Treue wäre damit immer gegeben, solange nicht wo anders "beigewohnt" wird. Ein Eindringen in andere Körper, meist eine kleine Bewegung von 15cm, ist noch lange keine "Beiwohnung" im Sinne des gemeinsamen Wohnens.

Wie findet man meine Interpretation des Juristendeutsches?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Im Gesetz spricht man glaube ich von "Beiwohnung", insofern könnte man ableiten, dass es sich bei der Ehe um BEIschlaf mit gemeinsamen Wohnen handelt. Also: Bei.-Wohnen

Die Treue wäre damit immer gegeben, solange nicht wo anders "beigewohnt" wird. Ein Eindringen in andere Körper, meist eine kleine Bewegung von 15cm, ist noch lange keine "Beiwohnung" im Sinne des gemeinsamen Wohnens.

Wie findet man meine Interpretation des Juristendeutsches?


Wow, man könnte meinen, du nimmst einen mit deinem Statement hoch! *lach*

Wo hast du denn diese INTERPRETATION her? :daumen:
 
Im Gesetz spricht man glaube ich von "Beiwohnung", insofern könnte man ableiten, dass es sich bei der Ehe um BEIschlaf mit gemeinsamen Wohnen handelt. Also: Bei.-Wohnen

Die Treue wäre damit immer gegeben, solange nicht wo anders "beigewohnt" wird. Ein Eindringen in andere Körper, meist eine kleine Bewegung von 15cm, ist noch lange keine "Beiwohnung" im Sinne des gemeinsamen Wohnens.

Wie findet man meine Interpretation des Juristendeutsches?

Das sieht der Scheidungsanwalt bestimmt anders als du.
 
Ich stimme dir zu, aber viele Beziehungen und Ehen sind halt nicht glücklich und darum dieser Thread...

ich weiß nicht, ob es das Richtige ist, seine unglückliche Beziehung mit Untreue glücklicher zu machen..man ersetzt das eine Problem nur durch ein anderes.
 
ich weiß nicht, ob es das Richtige ist, seine unglückliche Beziehung mit Untreue glücklicher zu machen..man ersetzt das eine Problem nur durch ein anderes.

es ging ja auch nur ob käuflicher Sex Ehebruch ist....wie das jeder mit sich und seinem Gewissen vereinbart bleibt jedem überlassen..ich bin kein Moralapostel und nicht immer ist der Betrogene ganz unschuldig an der Situation!!
 
Passt zwar nicht ganz ins Thema, aber ich finde es unverschämt, wenn mir Männer, meist verheiratete, per PN ein Treffen gegen ein Taschengeld anbieten, weil sie eine "Abwechselung" suchen.

Das ist hier doch kein Bordell.:grantig:
 
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