Ich sag es mal so rein rechtlich gesehen hat man in einer Beziehung keinen Anspruch auf Sex gegenüber seinem Partner es sei denn man lebt in einer katholischen Ehe
FALSCH
geraten!
Wer eine Ehe beim Standesamt in Ö. schliesst und nur dann gilt sie..
der/die schliesst rechtlich besehen nichts anderes als einen rechtlich gültigen VERTRAG.
(das gilt im Übrigen auch etwas eingschränkt- für eine Verlobung,
besonders dann, wenn etwa schon Ausgaben für eine versprochene Ehe getätigt wurden).
Dieser Vertrag vom Standesbeamten als Zeuge für den Staat verplichtend geschlossen,
der trägt eine ganze Reihe von rechtlich bindenden Sachverhalten auf.
Darunter auch Sex, bzw. das Recht auf Nachkommenschaft.
Umkehrschluss:
Es kann und wird ja wegen Nichterfüllung der ehelichen Pflichten die Ehe für ungültig bwz. nicht vollzogen erklärt werden.
Die Kirche in Ö. -- egal welche --die steuert nur das romantische Brimborium bei.
Rechtlich laut, ABGB und ff. int. Privatrechtsabkommen von Lugano,
ist das Sakrale für gar nix relevant.
Höchstens dass der Pfaff oder Imam sein Geld für die Feier kriegt.