Kinder Wunsch

Ich hab mal nee frage einer meiner besten Freunde und seine Frau wollen unbedingt Kind haben nur daß Problem ist er ist zeugungsunfähig und hat mich gefragt ob ich eine Interesse Hatte eine Samen Spende zu geben!Habe Natürlich gesagt dass ich Zeit brauche mir geht's in erster Linie dass ich mich rechtlich absichern,wie würdet ich drüber denken.
NEIN!
Du kannst dich rechtlich nicht vor einer Vaterschaft absichern. Außer du gibst die Samenspende anonymisiert bei einer Samenbank ab.

Auf privater Basis könnt ihr da Zettelchen unterschreiben... Nur rechtsgultige Verträge sind das halt nicht!

Als biologischer Vater kommst du deiner Verantwortung diesbezüglich nicht aus. Da kannst du dich höchstens drauf verlassen bzw hoffen dass das Pärchen, speziell die biologische Mutter, nie Unterhalt oÄ fordert. Das muss sie nicht! Aber sie könnte jederzeit... Und dann zahlst du. Egal welche Zettelchen davor unterschrieben wurden.
 
Ich hab mal nee frage einer meiner besten Freunde und seine Frau wollen unbedingt Kind haben nur daß Problem ist er ist zeugungsunfähig und hat mich gefragt ob ich eine Interesse Hatte eine Samen Spende zu geben!Habe Natürlich gesagt dass ich Zeit brauche mir geht's in erster Linie dass ich mich rechtlich absichern,wie würdet ich drüber denken.
Die rechtliche Absicherung gibt es nicht - könnte dir eine ordentliche Nachforderung einbringen,- nämlich von DEINEM Kind. - viel Spaß beim 18Jahre Allimente nachzahlen
 
Ich hab mal nee frage einer meiner besten Freunde und seine Frau wollen unbedingt Kind haben nur daß Problem ist er ist zeugungsunfähig und hat mich gefragt ob ich eine Interesse Hatte eine Samen Spende zu geben!Habe Natürlich gesagt dass ich Zeit brauche mir geht's in erster Linie dass ich mich rechtlich absichern,wie würdet ich drüber denken.
Da bist du immer der zweite!
 
Aber genau darum, weil er es scheinbar noch nicht wirklich zu ende gedacht hat, sollte man ihn darauf hinweisen, dass es nicht das Rechtliche ist, dass zu Problemen führen kann.
Denn das Rechtliche, dass lässt sich relativ leicht lösen.
Ganz einfach, egal was sie ausmachen wenn es blöd hergeht zahlt er die nächsten 25 Jahre.
Keine Ahnung wie es aussieht , kann sein bester Freund daß Kind adoptieren oder genügt es es als sein eigenes anzuerkennen ?
 
Wäre ich nicht verheiratet und hätte ich einen besten Freund der mich drum bittet würde ich nicht nein sagen.

Ganz ehrlich, lieber hätte ich ein Kind dessen genetischer Vater mein bester Kumpel ist, als das es irgendein völlig fremder Mensch ist den ich nicht kenne und dessen generisches Erbe mir genau so unbekannt ist.
Und wenn man es offen mit allen kommuniziert ist es doch sicher nicht unmöglich.
Notfalls kann man auch Sachen amtlich beglaubigt festhalten, zb das alle zustimmen das diese Schwangerschaft als künstliche Befruchtung gilt und der genetische Vater nicht zur Zahlung ran muss.
 
Hi Aschu,

Du kannst dich rechtlich nicht vor einer Vaterschaft absichern. Außer du gibst die Samenspende anonymisiert bei einer Samenbank ab.

Auf privater Basis könnt ihr da Zettelchen unterschreiben... Nur rechtsgultige Verträge sind das halt nicht!

Als biologischer Vater kommst du deiner Verantwortung diesbezüglich nicht aus. Da kannst du dich höchstens drauf verlassen bzw hoffen dass das Pärchen, speziell die biologische Mutter, nie Unterhalt oÄ fordert. Das muss sie nicht! Aber sie könnte jederzeit... Und dann zahlst du. Egal welche Zettelchen davor unterschrieben wurden.


das ist so nicht korrekt! Wenn der Stiefvater das Kind adoptiert erlöschen sämtliche Ansprüche und Rechte des leiblichen Elternteils und dessen Verwandten.

Die einzige Möglichkeit, wie ein Unterhaltsanspruch an den leiblichen Vater wiederaufleben können wäre, wenn weder der Stiefvater noch die Mutter den Unterhalt des Kindes bestreiten können.

Also wenn die Mutter und der Adoptivvater z.B. einen schweren Unfall haben, im Krankenhaus liegen, nicht arbeiten können und keine Versicherung haben, die einspringt, dann kann es sein, dass der Unterhaltsanspruch an den leiblichen Vater wieder auflebt.

Dann wäre ich als Vater aber auch gerne bereit, mich um mein Kind zu kümmern!

Zu Risiken und Nebenwirkungen einer solchen Adoption muss man sich rechtlich beraten lassen, allenfalls könnte noch das Jugendgericht Einwände haben (wenn z.B. der leibliche Vater sehr wohlhabend ist, der Adoptivvater ein armer Schlucker) und man muss sich vertraglich absichern, wenn der Adoptivvater doch abspringen sollte.


Aber wenn Adoption mal erfolgt ist, ja dann ist der leibliche Vater - mit wenigen Risiken - aus dem Schneider.

LG Tom
 
Ich hab mal nee frage einer meiner besten Freunde und seine Frau wollen unbedingt Kind haben nur daß Problem ist er ist zeugungsunfähig und hat mich gefragt ob ich eine Interesse Hatte eine Samen Spende zu geben!Habe Natürlich gesagt dass ich Zeit brauche mir geht's in erster Linie dass ich mich rechtlich absichern,wie würdet ich drüber denken.
Niemals nie!!! 🙈😂
 
Hi Aschu,




das ist so nicht korrekt! Wenn der Stiefvater das Kind adoptiert erlöschen sämtliche Ansprüche und Rechte des leiblichen Elternteils und dessen Verwandten.

Die einzige Möglichkeit, wie ein Unterhaltsanspruch an den leiblichen Vater wiederaufleben können wäre, wenn weder der Stiefvater noch die Mutter den Unterhalt des Kindes bestreiten können.

Also wenn die Mutter und der Adoptivvater z.B. einen schweren Unfall haben, im Krankenhaus liegen, nicht arbeiten können und keine Versicherung haben, die einspringt, dann kann es sein, dass der Unterhaltsanspruch an den leiblichen Vater wieder auflebt.

Dann wäre ich als Vater aber auch gerne bereit, mich um mein Kind zu kümmern!

Zu Risiken und Nebenwirkungen einer solchen Adoption muss man sich rechtlich beraten lassen, allenfalls könnte noch das Jugendgericht Einwände haben (wenn z.B. der leibliche Vater sehr wohlhabend ist, der Adoptivvater ein armer Schlucker) und man muss sich vertraglich absichern, wenn der Adoptivvater doch abspringen sollte.


Aber wenn Adoption mal erfolgt ist, ja dann ist der leibliche Vater - mit wenigen Risiken - aus dem Schneider.

LG Tom
wie ist das eigentlich gelöst bei einer Samenspende über eine Samenbank? da muss es ja auch einen rechtlich einwandfreien weg geben.

die Krux bei der ("deiner") Variante mit der Adoption liegt vermutlich in dem Zeitraum zwischen schwängerung und Geburt/Adoption. wenn der adoptivvater da abspringt ...
 
Hi Aschu,




das ist so nicht korrekt! Wenn der Stiefvater das Kind adoptiert erlöschen sämtliche Ansprüche und Rechte des leiblichen Elternteils und dessen Verwandten.

Die einzige Möglichkeit, wie ein Unterhaltsanspruch an den leiblichen Vater wiederaufleben können wäre, wenn weder der Stiefvater noch die Mutter den Unterhalt des Kindes bestreiten können.

Also wenn die Mutter und der Adoptivvater z.B. einen schweren Unfall haben, im Krankenhaus liegen, nicht arbeiten können und keine Versicherung haben, die einspringt, dann kann es sein, dass der Unterhaltsanspruch an den leiblichen Vater wieder auflebt.

Dann wäre ich als Vater aber auch gerne bereit, mich um mein Kind zu kümmern!

Zu Risiken und Nebenwirkungen einer solchen Adoption muss man sich rechtlich beraten lassen, allenfalls könnte noch das Jugendgericht Einwände haben (wenn z.B. der leibliche Vater sehr wohlhabend ist, der Adoptivvater ein armer Schlucker) und man muss sich vertraglich absichern, wenn der Adoptivvater doch abspringen sollte.


Aber wenn Adoption mal erfolgt ist, ja dann ist der leibliche Vater - mit wenigen Risiken - aus dem Schneider.

LG Tom
Da der Vater in die Geburtsurkunde eingetragen wird (in diesem Fall wohl nicht der leibliche) kann er es nicht adoptieren.
Nur wenn in der GU steht Vater unbekannt, oder der Namen des Freundes, könnte er es adoprieren.
In jedem Fall ist das Kind unterhaltsberechtigt gegenüber dem Samenspender und kann als minderjähriges über die Mutter, als volljähriges selber Unterhalt fordern/nachfordern/einklagen.
 
wie ist das eigentlich gelöst bei einer Samenspende über eine Samenbank? da muss es ja auch einen rechtlich einwandfreien weg geben.

die Krux bei der ("deiner") Variante mit der Adoption liegt vermutlich in dem Zeitraum zwischen schwängerung und Geburt/Adoption. wenn der adoptivvater da abspringt ...
Das denke ich mir eben auch, 9 Monate sind mitunter eine lange Zeit.
 
Da der Vater in die Geburtsurkunde eingetragen wird (in diesem Fall wohl nicht der leibliche) kann er es nicht adoptieren.
Nur wenn in der GU steht Vater unbekannt, oder der Namen des Freundes, könnte er es adoprieren.
In jedem Fall ist das Kind unterhaltsberechtigt gegenüber dem Samenspender und kann als minderjähriges über die Mutter, als volljähriges selber Unterhalt fordern/nachfordern/einklagen.
aber als adoptiertes Kind doch nicht ....
 
Hi,

wie ist das eigentlich gelöst bei einer Samenspende über eine Samenbank? da muss es ja auch einen rechtlich einwandfreien weg geben.

niemand erfährt im Idealfall, wer der Vater ist. Oder sein kann. Du kannst nicht jeden Mann, der mal bei der Samenbank gespendet hat, zwingen einen DNS Test zu machen weil irgendwer sagt, er will wissen, wer sein Vater ist.


die Krux bei der ("deiner") Variante mit der Adoption liegt vermutlich in dem Zeitraum zwischen schwängerung und Geburt/Adoption. wenn der adoptivvater da abspringt ...

Nicht nur! Du hast das selbe Problem wie mit Leihmüttern! Der genetische Vater kann auch abspringen! Bei Leihmüttern bekannter, dass die nach 9 Monaten Schwangerschaft ihr Kind nicht mehr hergeben wollen.

Gibt genauso Männer, die nach 9 Monaten auf einmal den moralischen bekommen und festgehalten haben wollen, dass sie leiblicher Vater sind, auch wenn sie dann Unterhalt zahlen müssen.

Und ganz ehrlich, es ist gar nicht so blöd! Du zahlst ein paar Hunderter im Monat, und hast damit Lohnsklaven die Dein Kind versorgen, erziehen, alle 2 Wochen bekommst Du es mal, frisch gewaschen über Wochenende und bringst es am nächsten Tag verdreckt wieder zurück. :D

LG Tom
 
Hi,

Da der Vater in die Geburtsurkunde eingetragen wird (in diesem Fall wohl nicht der leibliche) kann er es nicht adoptieren.
Nur wenn in der GU steht Vater unbekannt, oder der Namen des Freundes, könnte er es adoprieren.

ja eh. Alles andere wäre ja lügen. Wobei die Adoption wie die Anerkenntnis der Vaterschaft sehr wohl schon vorher passieren kann.


In jedem Fall ist das Kind unterhaltsberechtigt gegenüber dem Samenspender und kann als minderjähriges über die Mutter, als volljähriges selber Unterhalt fordern/nachfordern/einklagen.

Du machst es ganz offiziell: Schon vorab gibt der "Samenspender" sein Vaterschaftsanerkenntnis ab, also vor der Geburt, und - wenn möglich schon vor der Geburt adoptiert der Stiefvater das dann noch ungeborene Kind. Den genauen Modus operandi muss man vorab erfragen, sich allenthalben ausmachen und abklären.

Probleme wirst Du mit dem Vormundschaftsgericht haben, wenn der "Samenspender" der Herr Mateschitz ist und der Adoptivvater bezieht Mindestsicherung.

Aber man kann das lösen und es pressiert ja nicht, man kann sich hier Zeit lassen, ob das Kind 2022 zur Welt kommt oder 2023 ist doch egal.

LG Tom
 
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