Soll Inzest legalisiert werden?

Soll Inzest legalisiert werden?


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Hi,

Ich würde das nicht direkt Vorbelastung nennen, sondern eine Assoziation. Aber gut, meinetwegen. Was ist denn deine "Vorbelastung"? Mit welcher Bezeichnung assoziierst du ihn? Elektriker? Vergewaltiger? Alter, hässlicher Sack?

Mörder, Entführer, Sklavenhalter, Vergewaltiger ...


Na, z.B. aus der Praxis, wenn eine über 18-Jährige ihren Vater nicht verpetzen will, weil sie sich lieben und die "Welt" das nicht versteht, aber die Tochter weiß, dass die Art der Beziehung für sie dennoch nicht richtig ist und damit hadert? Und ähnliches.

Und wie hoch ist der prozentuelle Anteil an denen? Abgesehen davon, dass ich eher glaube, dass das Kind damit hadert, nicht offen zur Liebe zum Vater stehen zu können, weil da das Gesetz ... ach lassen wir das.


Dann solltest du mal deine Sicht überprüfen lassen. Ich finde es schon saumegacool, wenn die Opfer überleben, also behaupte bitte keinen Blödsinn.

Dir fällt aber eher ein, dass es Gerüchte gab, dass er auch Kinderschänder war, und den Nachweis und das Urteil, dass er ein Mörder ist!

Im Übrigen machst Du Dich strafbar, wenn Du ihn Kinderschänder nennst, er wurde nicht verurteilt und niemand weiß, ob er es gemacht hat.


Blöd für deine Unterstellung, dass ich von Anfang gesagt habe, dass ich nicht für ein generelles Inzest-Verbot bin.

Was hat das damit zu tun? Hast Du es nicht verstanden? Du willst was verbieten, weil es womöglich sein kann, dass da wer wen anderen ausnutzt. Du bist da nicht besser als die, die die Prostitution verbieten wollen, weil es sein kann, dass Frauen dazu gezwungen werden.

Bei Männern seid Ihr da eh nicht so pingelig. :D


Und von dir kommt immer das Gleiche "aber das Gesetz sagt es so bla bla". Hätten wir die Todesstrafe, wäre das bestimmt auch deine Einstellung. Dabei sind unsere Gesetze, die sich um die sexuelle Gewalt drehen, oft geradezu lächerlich und nichts als Beleidigung für die Opfer - und gerade viele Juristen sehen das auch so. Aber gut, schalten wir unser Gehirn aus - das Gesetz sagt eh was richtig ist.

Ich habe den Eindruck, dass nur Du "Dein Gehirn ausgeschaltet hast", wie Du das so schön formulierst!

Wir haben eine Verfassung und Menschenrechte. Die Grundlage ist immer noch in dubio pro reo, und wenn Du die Strafen für sexuelle Gewalt erhöhst, reduzierst Du nur die ohnehin schon geringe Anzahl derer, die verurteilt werden!

Natürlich wäre es toll, wenn wir es schaffen würden, alle bösen Menschen wegzusperren, am Besten bevor sie wem schaden. Aber wenn man mitdenkt, versteht man, dass das nicht geht!

Und da hapert es bei Dir, Du willst gern wen schützen und denkst nicht an die rechtlichen Konsequenzen.


Du kannst dir deine bissigen Ton sparen und etwas mehr Respekt für die Überlebenden solch grausamen Taten zeigen. Das sind keine "armen armen Menschen", das wirst du aber offensichtlich nie verstehen können. Ich will außerdem niemanden entmündigen, sondern die Schutzbedürftigen stärken und beschützen.

Ich weiß schon, dass Du nur die Schutzbedüftigen schützen willst, aber man muss halt akzeptieren, dass man vielen nicht helfen kann! Und dass man sich im Rahmen der Rechtstaatlichkeit bewegen muss. Dir mangelt es an dem Willen, die Konsequenzen Deiner Vorschläge zu überdenken!


Aber was will ich von jemandem erwarten, der seine "wiedergefundene" Schwester ficken und sie auch noch über den Verwandtschaftsgrad anlügen würde.

Deine Vorbelastung erlaubt Dir nicht mehr, einen Text vorurteilsfrei zu verstehen!

1. Ich schreibe von Liebe. Wenn es mir nur um Sex ginge, da hab ich genug Auswahl und muss mich nicht an einen Verwandten halten.
2. Die Frau die ich liebe belüge ich nicht über den Verwandschaftsgrad!

:D:D:D

Was ich geschrieben habe, und Du so kolossal falsch verstanden hast, ist, dass wir das tun würden, was die meisten anderen Paare, die nahe Blutsverwandten sind, auch tun: Klappe halten, damit nicht Leute wie Du auf den Plan gerufen werden die glauben, uns voreinander schützen zu müssen ....


LG Tom
 
Ach komm, gerade du unterstellst den Andersdenkenden ständig irgendwas was sie deiner Meinung nach kapieren oder nicht kapieren.
Darum habe ich die Diskussion mit adultpad für mich beendet.
Er diskutiert nicht, er möchte einfach nur immer recht haben.
Somit kannst du argumentieren wie du möchtest, er wird dir immer widersprechen.
Es führt somit zu nichts.
Ich empfehle dir, es auch zu beenden.
Ist aber natürlich nur eine Empfehlung. :)
 
Er diskutiert nicht, er möchte einfach nur immer recht haben.
nein, ich argumentiere. wenn mein argument dich mit deiner aussage in erklärungsnot bringt, ist das dem argument und/oder deiner aussage zuzuschreiben, nicht mir bzw. irgendeinem urteil von dir über mich.

Ich empfehle dir, es auch zu beenden.
@Mitglied #332954 diskutiert jetzt schon lange genug mit mir über die verschiedensten themen, und es gibt auch genug fälle, wo wir uns einig werden ;)
ich glaub, sie kann sich ihr urteil selbst bilden :)
 
Jetzt bietet sie noch einen gewissen "Schutz".
Ich würde sagen der größere Schutz ist, das die moralischen Aspekte viel tiefer sitzen bei der Gesellschaft, als die gesetzlichen.

Das Video was @Mitglied #465753 gepostet hat, macht zB deutlich daß diese Art von Bindung weniger die gesetzliche Situation einen zu denken geben, als die familiäre und soziale Ebene.

Ich nehme auch hier wieder die Homosexualität als Beispiel, da auch hier die Gesellschaft immer noch moralisch verurteilt, auch hier bleiben viele hinter geschlossenen Türen mit ihren Partner, da sie die gesellschaftliche Verurteilung sehr belastet.

Im Falle von Fritzl gab keines der angeführten Gesetze, wonach er verurteilt wurde, der Tochter Schutz.
Es gab eine Bestrafung, wie sehr es ihr geholfen hat es zu verarbeiten, kann ich nicht sagen. Auch er wusste von den Gesetzen und hat diese missachtet. Es war ihm egal.

In deinem Beispiel ist es nicht nur Inzest sondern viel mehr. Es ist der Missbrauch eines Schutzbefohlenen minderjährigen. In solchen Fällen würde ich innerlich schreien wenn ausschließlich nur der Inzest Paragraphen herangezogen wird. Dieser Paragraph hat so wenig Aussagekraft, und das Strafmaß wäre bei so einem psychologischen schaden (für mich) zu niedrig.
Desweiteren ist der Paragraph beschränkt in dessen was getan werden darf. Kein Beischlaf.
Wäre das Kind dann volljährig und es kann kein Beischlaf nachgewiesen werden, kommt auch keine Strafe.
Die können alles andere machen und das ist nicht strafbar. Das macht wenig Sinn. Vor allem da die Nachvollziehbarkeit, ohne Bild Material oder Aussage eines der beiden, nicht gegeben ist.
Wie ich schon gesagt habe. Meine eigene Vorstellungen in dieser Richtung, was mit einem Familienmitglied zu haben, erzeugt ein tiefes Ekel Gefühl.
Die Vorstellung das ein Vater seine Tochter mit dieser Absicht erzieht, ist unvorstellbar und extrem krank.
Aber ich hoffe bei allen Fällen die angeführt wurden, wo es um Missbrauch in jeglicher Form geht, das hier ein angebrachtes Strafmaß erfolgt und dies finde ich nicht im Inzest Paragraphen.
 
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Was ich geschrieben habe, und Du so kolossal falsch verstanden hast, ist, dass wir das tun würden, was die meisten anderen Paare, die nahe Blutsverwandten sind, auch tun: Klappe halten, damit nicht Leute wie Du auf den Plan gerufen werden die glauben, uns voreinander schützen zu müssen ....

LG Tom
Das nennt man auch "Raum zur Interpretation bieten" :p Wahrscheinlich wäre die natürliche Abneigung deiner Schwester sowieso intakt.
Leute wie mich würde es trotzdem nicht interessieren, wenn du mit deiner Schwester Sex hättest. Bei deiner heranwachsenden Tochter würde es da natürlich anders aussehen. Aber wie wiederholt gesagt, ich bin nicht für ein generelles Inzest-Verbot.
 
es ist vollkommen egal, wie es der vater anstellt (darunter fällt auch das "programmieren" durch die jahrelange erziehung). wenn er seine tochter dahingehend so "umpolt", dass diese sich nicht mehr wehren kann (auch zB eben, dass sie psychisch gar nicht mehr fähig ist, eine freie entscheidung zu treffen), dann ist das nötigung, und genau so würde es dann auch verurteilt werden.
Wenn das nur so leicht zu beweisen wäre. Aber klar, wo kein Kläger ...
 
naja, wenn man das nicht beweisen kann, dann ist die argumentation pro verbot ja auch dahin? ;)
Das ist ja das Tragische daran.
Leider sind die Klägerinnen sehr selten. Aus verschiedenen Gründen, wie Scham, Unsicherheit, Angst, usw.
Es sind leider keine so offensichtlichen "Verbrechen" wie die meisten Anderen.
Stimmt. Letztes Jahr hatte ich einen Mann in der Selbsthilfegruppe, in der ich eine Therapeutin unterstütze, der auch viele Jahre nach seine Beziehung zu seinem Onkel nicht vor anderen in der Gruppe darüber sprechen konnte. Zu groß war die Scham stigmatisiert zu werden und die Angst die Familie seines Onkels zu zerstören. Und üblicherweise läuft das meistens ähnlich ab.
 
Das ist ja das Tragische daran.

Stimmt. Letztes Jahr hatte ich einen Mann in der Selbsthilfegruppe, in der ich eine Therapeutin unterstütze, der auch viele Jahre nach seine Beziehung zu seinem Onkel nicht vor anderen in der Gruppe darüber sprechen konnte. Zu groß war die Scham stigmatisiert zu werden und die Angst die Familie seines Onkels zu zerstören. Und üblicherweise läuft das meistens ähnlich ab.
Ja leider ist das sehr häufig so.
Und ein Gesetz abzuschaffen, nur weil es ja kaum zur Anwendeung kommt, und somit auch die seltene Anwendung zu verhindern, ist für mich nicht der richtige Weg.
 
Und ein Gesetz abzuschaffen, nur weil es ja kaum zur Anwendeung kommt
das verstehst du falsch.
das gesetz kommt ja nur dort kaum zur anwendung, wo eine straftat begangen wird, die aber nicht nachweisbar ist.
dem gegenüber stehen ein haufen begangener straftaten, die vermeintlich (laut den argumenten hier) vom inzestparagraphen verhindert werden sollen (was scheinbar nicht geschah, sonst wäre es gar nicht zur straftat gekommen), und die dann auch entsprechend vom gesetz bestraft werden (allerdings hat das mit dem inzestparagraphen nix mehr zu tun, weil ihr redet ja nicht von inzestfällen, sondern von missbrauch, der unter inzest-bedingungen begangen wird).
und dann gibt es noch all diejenigen, die eigentlich nix falsches machen würden, sich lieben und eine beziehung bis ans lebensende führen möchten, dies aber nur ohne vaginalem sex dürfen, weil der (und nur der!) ihnen gesetzlich untersagt ist (dass sie eine beziehung führen, sich lieben und schweinekram miteinander treiben, das ist vollkommen legal, und hat keinerlei konsequenzen).

die letzte bastion der pro-verbot befürworter ist dann immer "weil wenn ihr euch vermehrt, dann gibt das mit hoher wahrscheinlichkeit behinderte kinder" ... ein recht, was alle anderen menschen/paarkonstellationen, die eine hohe wahrscheinlichkeit auf "behinderte kinder" aufweisen, durchaus haben und davon auch durchaus gebrauch machen.

das nennt man diskriminierung einer minderheit ...
 
Hi,

du findest es tragisch, dass verbote, die keine nachweisbare daseinsberechtigung haben, nicht argumentierbar sind?
oder verstehe ich das jetzt falsch?

sie findet es tragisch, dass die Täter nicht bestraft werden. Nicht unverständlich, ich kenne auch Frauen, die sich gerne Partner suchen, die sie verprügeln (also die Partner die Frau) ...

LG Tom
 
Hi,

Wahrscheinlich wäre die natürliche Abneigung deiner Schwester sowieso intakt.

sowas gibt es nicht! Nach Westermarck gibt es eine Abneigung sexuell aktiv zu sein gegen Menschen, mit denen man gemeinsam aufgewachsen ist, was auch diverse Untersuchungen untermauern.


Liebermann schreibt, dass wenn man in prägendem Alter mit einem Geschwister des anderen Geschlachts aufwächst, der Ekel vor Inzest zunimmt.



Bei deiner heranwachsenden Tochter würde es da natürlich anders aussehen.

Machst Du das unbewusst, oder mit voller Absicht, dass Du Dinge, die Du ablehnst, verbal so in einen negativen Kontext stellst, dass er von den meisten Leuten abgelehnt wird? Ich mache das auch gerne, den anderen in die Defensive zu drängen, damit der mehr Zeit damit verbringt, sich zu rechtfetigen als seinen Standpunkt zu vertreten.

Ich nehme also an, der Satz ist ersatzlos zu streichen, weil, es bei meiner erwachsenen, 35 jährigen Tochter, von der ich nichts wusste, für Dich nicht anders aussehen würde. Du wolltest nur jeden als Kinderschänderfreund darstellen, der nicht Deiner Meinung ist. Sonst hättest ja zum Thema passend geschrieben "Bei deiner erwachsenen Tochter würde es da natürlich anders aussehen.". ;)



Aber wie wiederholt gesagt, ich bin nicht für ein generelles Inzest-Verbot.

Eh. Du willst, dass Eltern und ihre Kinder keinen Sex haben. Keine Partnerschaft (auch nicht ohne Sex), usw.

Wäre interessant, wo Du die Grenze ziehst, also dürfen Eltern ihre Kinder bei sich wohnen lassen, wenn die Kinder volljährig sind? Gibt ja Eltern, die ihre Kinder da manipulieren, das sie nie selbstständig werden.

Was ist mit BDSM? Darf ein Vater seine erwachsene Tochter auspeitschen, wenn sie dabei Lust empfindet? Oder er? Weil Inzest ist das ja nicht.

Ist FKK erlaubt?

Wenn wir mal von üblichen juristischen Regeln absehen, wie würdest Du Dein Wunschverbot genau definieren? Ein Elternteil darf mit seinem auch erwachsenen und mündigen Kind nichts machen, was dem Elternteil Lust bereitet?

LG Tom
 
du findest es tragisch, dass verbote, die keine nachweisbare daseinsberechtigung haben, nicht argumentierbar sind?
oder verstehe ich das jetzt falsch?
Ich finde es tragisch, dass nicht jede Nötigung auch bewiesen werden kann.

Hi,

sowas gibt es nicht! Nach Westermarck gibt es eine Abneigung sexuell aktiv zu sein gegen Menschen, mit denen man gemeinsam aufgewachsen ist, was auch diverse Untersuchungen untermauern.


Liebermann schreibt, dass wenn man in prägendem Alter mit einem Geschwister des anderen Geschlachts aufwächst, der Ekel vor Inzest zunimmt.
Das ist Blödsinn, natürlich gibt es sowas!
Es wird eher das sein was Liebermann schreibt, aber "sowas gibt es nicht" ist grundlegend falsch. Denn auch wenn man nicht gemeinsam aufgewachsen ist, hat man in allermeisten (um nicht "allen" zu sagen) Fällen eine Verwandtschaftsbindung zu anderen Personen, die keine biologischen Verwandten sind. Das heißt (um bei dem Beispiel mit deiner Schwester zu bleiben): deine Schwester wird wahrscheinlich in dem Augenblick indem sie erfährt, dass sie deine biologische Schwester ist, auch eine instinktive Abneigung spüren. Weil sie wird an ihre emotionale Bindung zu ihren Adoptivgeschwistern, Cousins, etc. denken müssen und eine instinktive Abneigung gegen sexuelle Beziehung mit diesen Personen haben .... und dann wird sie das alles mit ihrem biologischen Bruder assoziieren.
Muss nicht genauso sein, denn wie Liebermann sagt, nimmt der Ekel vor Inzest ab wenn man mit der Person nicht gemeinsam aufwächst. Aber dass es sowas nicht geben soll ist einfach falsch. Außerdem wie erklärt man dann den Ekel vor Inzest mit Verwandten, die man in seinem Leben nur ein paar Mal oder nie gesehen hat ... eben bis zu dem Treffen an dem sexuelle Gefühle entstehen. Und nein, gesellschaftliche Gründe oder Angst vor behinderten Kindern ist nicht für diese Art der Abneigung verantwortlich.

Ich finde, der Bedarf an der Diskussion über dieses Thema wird steigen, weil im "Zeitalter" der Adoption, künstlicher Befruchtung, ... steigt auch die Wahrscheinlichkeit an unwissentlichen Inzest-Beziehungen.



Machst Du das unbewusst, oder mit voller Absicht, dass Du Dinge, die Du ablehnst, verbal so in einen negativen Kontext stellst, dass er von den meisten Leuten abgelehnt wird? Ich mache das auch gerne, den anderen in die Defensive zu drängen, damit der mehr Zeit damit verbringt, sich zu rechtfetigen als seinen Standpunkt zu vertreten.

Ich nehme also an, der Satz ist ersatzlos zu streichen, weil, es bei meiner erwachsenen, 35 jährigen Tochter, von der ich nichts wusste, für Dich nicht anders aussehen würde. Du wolltest nur jeden als Kinderschänderfreund darstellen, der nicht Deiner Meinung ist. Sonst hättest ja zum Thema passend geschrieben "Bei deiner erwachsenen Tochter würde es da natürlich anders aussehen.". ;)
Nein, der Satz ist nicht ersatzlos zu streichen, weil wie ich in meinem ersten (!) Beitrag hier geschrieben habe, bin ich nur für ein Inzestverbot bis zum erlangen der geistigen Reife - also bis ca. 25 Jahren. Du mit deiner 35-jährigen Tochter wärst nicht betroffen. Vielleicht solltest du mir weniger Sachen unterstellen, die ich so nie behauptet habe.

Und ich will auch niemanden als Kinderschänderfreund darstellen, du hast sie echt nicht alle. Ich habe nicht "bei deiner erwachsenen Tochter" geschrieben, weil eine 18-jährige bzw. ein paar Jahre ältere Person kein Erwachsener, sondern Heranwachsender ist.
Aber wie war das? Es zeigt eben deine Vorbelastung was du so alles in meine Worte hinein interpretierst :p


Wäre interessant, wo Du die Grenze ziehst, also dürfen Eltern ihre Kinder bei sich wohnen lassen, wenn die Kinder volljährig sind? Gibt ja Eltern, die ihre Kinder da manipulieren, das sie nie selbstständig werden.
Wo ist da der sexuelle Aspekt?

Was ist mit BDSM? Darf ein Vater seine erwachsene Tochter auspeitschen, wenn sie dabei Lust empfindet? Oder er? Weil Inzest ist das ja nicht.
Ok, ich wiederhole mich noch einmal: ich bin nicht gegen ein generelles Inzestverbot, es ist mir egal ob der Mund, Arsch oder Vagina penetriert wird, es geht mir um die sexuelle Ausbeutung heranwachsender Personen!

Was hat Nacktheit mit Sex zu tun? Ich bin beim Frauenarzt auch nackt, bedeutet das dass ich Sex mit ihm hatte? ;)


Wenn wir mal von üblichen juristischen Regeln absehen, wie würdest Du Dein Wunschverbot genau definieren? Ein Elternteil darf mit seinem auch erwachsenen und mündigen Kind nichts machen, was dem Elternteil Lust bereitet?
Erst ab ca. 25sten Lebensjahr des Kindes. Du solltest nicht die Mündigkeit mit geistiger Reife verwechseln.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Erst ab ca. 25sten Lebensjahr des Kindes. Du solltest die Mündigkeit mit geistiger Reife nicht verwechseln.
25 ist aber kein nennenswertes Alter in der Rechtsprechung. 25 interessiert keinen.
Mit 18 ist man in Österreich mündig, wahlberechtigt und eigenverantwortlich. Das sexuellem Schutzalter endet sogar schon mit 14 wobei das bei der Thematik dann immer noch Strafbestande erfüllen würde.

25 wäre vielleicht psychologisch eine interessante Altersgrenzen aber gesetzlich eben uninteressant. Und auch psychologisch ist es eine fortwährend diskutierte Frage wann die geistige Bildung oder Reife abgeschlossen ist. Eine Frage die man vermutlich nicht allgemein und vermutlich auch nicht mit "25" beantworten kann. Manche treffen mit 16 schon sehr Erwachsene Entscheidungen andere Verhalten sich mit 30-40 noch wie Kinder.
 
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