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Gast
(Gelöschter Account)
Das Jugendstrafrecht interessiert es doch ein wenig25 ist aber kein nennenswertes Alter in der Rechtsprechung. 25 interessiert keinen.
Mit 18 ist man in Österreich mündig, wahlberechtigt und eigenverantwortlich. Das sexuellem Schutzalter endet sogar schon mit 14 wobei das bei der Thematik dann immer noch Strafbestande erfüllen würde.
Das ist auch nicht das Entscheidende, sondern ob man dazu fähig ist seine Entscheidungen rational zu bringen und die etwaigen Konsequenzen nicht hauptsächlich mit dem emotionale Teil des Gehirn zu bewältigen. Und das ist erst ab ca. 25 möglich, das ist eine neurologische Entwicklung, die man nicht beeinflussen kann.25 wäre vielleicht psychologisch eine interessante Altersgrenzen aber gesetzlich eben uninteressant. Und auch psychologisch ist es eine fortwährend diskutierte Frage wann die geistige Bildung oder Reife abgeschlossen ist. Eine Frage die man vermutlich nicht allgemein und vermutlich auch nicht mit "25" beantworten kann. Manche treffen mit 16 schon sehr Erwachsene Entscheidungen andere Verhalten sich mit 30-40 noch wie Kinder.
Des Weiteren gibt es nicht nur eine Reife. Dass 18-jähren saufen, wählen, Auto fahren, .... dürfen ist politische und/oder gesellschaftliche Reife, aber keine (voll entwickelte) geistige Reife.