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Gast
(Gelöschter Account)
Da besetzt einer widerrechtlich deine Wohnung, ruft sich als Schutzmacht aus und verspricht sie jemand anderem ..... das ist dann rechtlich OK?
Wobei, dem anderem wurde eigentlich nur ein Mitbewohnungsrecht versprochen, trozdem läßt er dich delogieren.
eher mein ich, dass man nach zwei Jahrtausenden keine formaljuristischen Ansprüche mehr hat.
Bist du nicht schon ein wenig zu alt für so kindliche Vergleiche?
Dein geschichtliches Wissen offenbart sich mir immer mehr als Stückwerk. Solltest es ein wenig auffrischen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Völkerbundsmandat_für_Palästina
http://de.wikipedia.org/wiki/Balfour-Deklaration
http://de.wikipedia.org/wiki/Arabischer_Aufstand
http://de.wikipedia.org/wiki/Peel-Kommission
http://de.wikipedia.org/wiki/MacDonald-Weißbuch
Viel Spass beim schmökern!