Warum gibt es so viele alleinerziehende Mütter bitte????

Naja ich hab einige Bekanntschaften gemacht mit all/lein Erziehenden ...
Bin ja auch seit 20 Jahren Geschieden ..
Aber ganz wenige haben den Polit.../ Virus/Krieg/ Knall gehört u schlaffen immer noch
Gute Nacht
 
Wenn die Scheidungsrate heute höher ist, würde das dann nicht bedeuten, dass die Frauen am Zerbrechen der Ehen schuld sind? Ich meine, was sagt es denn über Frauen aus, wenn sie nur durch Androhung des finanziellen und gesellschaftlichen Ruins in der Ehe mit ihren Männern bleiben wollen?
Nein das bedeutet es nicht.

Eine ganz ernst gemeinte Frage.
Stellst du dich jetzt absichtlich dumm?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hi,

Wenn die Scheidungsrate heute höher ist, würde das dann nicht bedeuten, dass die Frauen am Zerbrechen der Ehen schuld sind? Ich meine, was sagt es denn über Frauen aus, wenn sie nur durch Androhung des finanziellen und gesellschaftlichen Ruins in der Ehe mit ihren Männern bleiben wollen?

naja, bis 1938 gab es in Österreich gar keine Scheidung. Wohlhabende konnten in Rom die Auflösung der Ehe beantragen.

Das Scheidungsrecht war dreiteilig, für Katholiken, Juden und Protestanten unterschiedlich geregelt, Katholiken konnten sich nicht scheiden lassen.

Seit dem 19. Jahrhundert scheiterte die Forderung, nach einer zivilen Ehe am Widerstand der katholischen Kirche.

1938 kam der Dolferl, das Scheidungsrecht wurde harmonisiert, auch das NS Rassedenken fand Einzug ins Ehegesetz (EheG 1938). Eine Scheidung für alle wurde möglich, keinesfalls eine einvernehmliche Scheidung, Scheidungsgründe waren unter anderem: Ehebruch, Verweigerung der Fortpflanzung, Geisteskrankheit, ansteckende oder Eckel erregende Krankheit und Unfruchtbarkeit sowie die Auflösung der häuslichen Gemeinschaft.

1945 haben wir das EheG 1938 - nach Bereinigung des NS typischen Gedankenguts - weitgehend übernommen. Auch der Scheidungsgrund der Unfruchtbarkeit wurde nicht übernommen.

Das elementare Problem der Ehescheidung damals, die finanzielle Abhängigkeit, meist der Frau, wurde auch ab 1969 und in den Zeiten der SPÖ Alleinregierungen durch Begleitregelungen abgefedert (Ehegüterrecht) ohne das Eherecht zu reformieren, obwohl Broda schon 1970 die Notwendigkeit der Scheidungsreform postuliert und Anwaltstag und OGH mehrfach den Schutz der Sicherung der Lebensgrundlage des Ehepartners eingefordert hatte, kam es erst 1976 zu einem Gesetzesentwurf und 1978 zur nötigen Reform des Familienrechts. Diese war immer noch nicht optimal, hat aber in der Folge, auch der Strafrechtsreform der 1980er Jahre, wo erstmals der Tatbestand der Vergewaltigung in der Ehe geschaffen wurde, wegweisenden Charakter.

Bezeichnender Weise, hatte noch im Wahlkampf 1983 die ÖVP und der damalige Kardinal König große Kritik am Scheidungsrecht der Republik.

Ich suche mir jetzt nicht alles Dokumente im RIS raus, aber so wies aussieht, hat es vor 1978 gar nicht die Möglichkeit gegeben, sich einfach so einvernehmlich scheiden zu lassen. Jedenfalls nicht ohne Verursache, also es gab keine einvernehmliche Scheidung.


Es ist also weniger die Frage, ob sich die Frauen scheiden lassen wollten, sondern eher, ob es gesetzlich möglich war.


LG Tom
 
Hi,



naja, bis 1938 gab es in Österreich gar keine Scheidung. Wohlhabende konnten in Rom die Auflösung der Ehe beantragen.

Das Scheidungsrecht war dreiteilig, für Katholiken, Juden und Protestanten unterschiedlich geregelt, Katholiken konnten sich nicht scheiden lassen.

Seit dem 19. Jahrhundert scheiterte die Forderung, nach einer zivilen Ehe am Widerstand der katholischen Kirche.

1938 kam der Dolferl, das Scheidungsrecht wurde harmonisiert, auch das NS Rassedenken fand Einzug ins Ehegesetz (EheG 1938). Eine Scheidung für alle wurde möglich, keinesfalls eine einvernehmliche Scheidung, Scheidungsgründe waren unter anderem: Ehebruch, Verweigerung der Fortpflanzung, Geisteskrankheit, ansteckende oder Eckel erregende Krankheit und Unfruchtbarkeit sowie die Auflösung der häuslichen Gemeinschaft.

1945 haben wir das EheG 1938 - nach Bereinigung des NS typischen Gedankenguts - weitgehend übernommen. Auch der Scheidungsgrund der Unfruchtbarkeit wurde nicht übernommen.

Das elementare Problem der Ehescheidung damals, die finanzielle Abhängigkeit, meist der Frau, wurde auch ab 1969 und in den Zeiten der SPÖ Alleinregierungen durch Begleitregelungen abgefedert (Ehegüterrecht) ohne das Eherecht zu reformieren, obwohl Broda schon 1970 die Notwendigkeit der Scheidungsreform postuliert und Anwaltstag und OGH mehrfach den Schutz der Sicherung der Lebensgrundlage des Ehepartners eingefordert hatte, kam es erst 1976 zu einem Gesetzesentwurf und 1978 zur nötigen Reform des Familienrechts. Diese war immer noch nicht optimal, hat aber in der Folge, auch der Strafrechtsreform der 1980er Jahre, wo erstmals der Tatbestand der Vergewaltigung in der Ehe geschaffen wurde, wegweisenden Charakter.

Bezeichnender Weise, hatte noch im Wahlkampf 1983 die ÖVP und der damalige Kardinal König große Kritik am Scheidungsrecht der Republik.

Ich suche mir jetzt nicht alles Dokumente im RIS raus, aber so wies aussieht, hat es vor 1978 gar nicht die Möglichkeit gegeben, sich einfach so einvernehmlich scheiden zu lassen. Jedenfalls nicht ohne Verursache, also es gab keine einvernehmliche Scheidung.


Es ist also weniger die Frage, ob sich die Frauen scheiden lassen wollten, sondern eher, ob es gesetzlich möglich war.


LG Tom
Dann musste man Frauen also zusätzlich zur Androhung des finanziellen und sozialen Ruins auch noch per Gesetz zur Fortführung ihrer Ehen zwingen. Was sagt das also über sie aus?
 
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