Hi,
Auch wenn das hier nicht das Haupttema sein sollte, wenn keine Partnerschaft eingetragen ist, wie regelt man dann das Erbrecht, Obsorgefragen usw.?
Irgendwie hängt an diesem Modell auch noch ein wenig mehr dran, als zwei Menschen versprechen sich miteinander ihr Leben zu verbringen.
Du hast recht, und das ist das Problem! Das Recht orientiert sich immer noch an der von der Kirche abgegebenen Segnung der Verbindung!
Obsorgefragen regeln ohnehin die Eltern, da braucht es keine Beziehung sondern einen Vaterschaftstest, und da hinkt der Gesetzgeber immer noch hinterher, man munkelt wegen der vielen Kuckuckskinder.
Erbrecht ist auch etwas ganz anderes, wenn Deine Frau z.B. keine Österreicherin ist! Der Gleichheitsgrundsatz ist unwirksam, wenn der Ehepartner kein österreichischer Staatsbürger ist, insbesondere was die Pension anbelangt .....
Die eingetragene Partnerschaft hat ohnehin noch eine Menge Unbekannte. Z.B. ist die Treue nur bei der Ehe festgeschrieben, bzw. Untreue ein Scheidungsgrund. Nur in der Ehe gibt es Betreuungsunterhalt, auch das Mietrecht, etc. bevorzugt die Ehe.
Die Ehe ist nach wie vor privilegiert und die eingetragene Partnerschaft keineswegs gleichberechtigt mit einer Ehe. Diese Defizite hindern das System nicht.
Klar muss das geregelt werden, genauso wie es für die eingetragene Partnerschaft geregelt werden muss!
Bedenke auch: wir sind im EF! Polyamore Überlegungen finden auch keine Rücksicht, weder bei der Ehe noch bei der eingetragenen Partnerschaft!
Du kannst also auch fragen
"wie regelt man dann das Erbrecht, Obsorgefragen usw. wenn mehr als zwei Personen beteiligt sind?", da gehört eine Menge gemacht!
Deshalb bin ich ja dafür, dass man nicht versucht, einerseits für Homosexuelle eine "Art Ehe" nachzubilden, sondern gleich die Ehe zu streichen und eine vernünftige Struktur reinzubringen.
Man kann ja auch mal fragen, wie es denn mit den Rechten der Affaire ist. Gibt ja genug Menschen, die für einen Menschen die "ehelichen Pflichten" erfüllen, der mit wem anderen verheiratet ist. Man darf durchaus fragen, warum der Ehepartner, der die Erfüllung der "ehelichen Pflichten" verweigert privilegiert ist, und die Affaire, die die "ehelichen Pflichten" erfüllt, leer ausgehen soll.
Und ich meine gar nicht so sehr den Betrüger! Ist gar nicht so selten, dass ein Ehepartner abhaut, in ein Land ohne Meldewesen und entsprechender Übereinkünfte mit Österreich. Eine Ehescheidung in Abwesenheit ist nicht so einfach und preiswert.
Mir ist z.B. ein Fall bekannt, liegt schon länger zurück, wo eine Frau eine Scheinehe einging (nicht aus finanziellen Gründen, sondern um einem Verfolgten ein Bleiberecht zu verschaffen). Der Ehemann ist dann verschwunden, sie hatte einen neuen Partner, von dem ein Kind. Offiziell ist der Ehemann der Kindesvater, der leibliche Vater zieht sein Kind mit der Kindesmutter auf, sie leben ja als Familie zusammen. Wenn aber nun der Kindesmutter etwas zustößt, ... uiuiuiuiui ..... das gibt Ärger!
Wie gesagt, das System gehört dringen saniert und um den "kirchlichen Komplex" bereinigt und angepasst.
LG Tom