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@ Manon1! Rubberinchen liegt schon richtig.
ich finde das nicht sehr schlau von dir dich hier so zu outen, man könnte sich so einiges jetzt denken.......
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@ Manon1! Rubberinchen liegt schon richtig.
Beim wem gilt sie das - bei Dir?
BDSM und Sex sind zwei sehr unterschiedlichen Dinge, die zusammen vorkommen können, aber viel öfter nicht zusammentreffen.
Ich empfehle ICD 10 F65.
Und wer sich an der Quelle stört kann gerne in seiner Stadtbücherei irgendein psychologisches Standardwerk aus dem Regal greifen und dann hier wiedergeben wie dort BDSM eingeordnet wird.
Will hier jemand argumentieren, dass medizinische und juristische Definition abweichen fragt einfach mal die zuständigen Behörden. Findet ihre eine die BDSM gegen Geld von sich aus nicht als Prostitution bezeichnet kriegt ihr von mir einen Keks !
Alternativ fragt mal in einem BDSM-Forum nicht-professionelle ob für sie BDSM einen sexuellen Kontext hat oder nicht.
Zusätzlich könnt ihr euch dann auch zusätzlich mal überlegen warum zig Dominas nach dem WPG ihr Gewerbe offensichtlich an den Nagel gehangen haben obwohl sie hier laut einer kleinen Minderheit ja vermutlich garnicht unter das WPG fallen.
Wenn es wirklich so ein Graubereich ist und sich alle anderen irren kann ja wirklich mal eine für einen Präzedenzfall sorgen. Bestimmt spannend wie es denn dann am Ende ausgeht...
Frag jene, welche man bei Kontrollen in Wien erwischt hat, warum arbeiten sie plötzlich nimmer ? In dem Fall bist ein schlechter Ratgeber, weil Du im Unrecht bist.
"Eine Domina bietet sexuelle Dienstleistungen aus dem Bereich BDSM entgeltlich an. Viele Dominas verstehen sich dennoch nicht als Prostituierte, da es im Regelfall nicht zum Geschlechtsverkehr zwischen Domina und Kunden kommt."
Ich kann Dir nur sagen, ich war bei zwei Kontrollen persöhnlich anwesend ! Und nein, hierbei seid ihr im Unrecht.Rubberinchen liegt schon richtig
Und eine andere Domina bietet keine sexuellen Dienstleistungen an - was machst jetzt? Wiki verklagen?
ich finde das nicht sehr schlau von dir dich hier so zu outen, man könnte sich so einiges jetzt denken.......
Und nur weil sie da werben bieten sie auch sexuelle Handlungen an? Weil ein Autotandler im ÖKM (gibt's das noch?) inseriert, heißt das noch lange nicht, daß er auch Sexworkerinnen anbietet.warum werben dann weit mehr als die hälfte aller dominas in einem sexualisierten kontext?
Ich bin mir sicher, Du hast darüber eine wissenschaftliche Studie gemacht mit aussagekräftigen Fakten - her damit ...aber die zahlende mehrheit wird noch immer ganz gerne am ende einer session selbst hand anlagen und sich auf das erlebte ganz mächtig einen runterjankern
Kontrollen - ja - gibt's einen Bescheid, wurde der bekämpft - was sagt der Verwaltungsgerichtshof dazu - dann reden wir weiter.Ich kann Dir nur sagen, ich war bei zwei Kontrollen persöhnlich anwesend ! Und nein, hierbei seid ihr im Unrecht.
Och im Highclass Segment fallen mir da so einige ein ... Tante Edith sagt noch: Ich kenn eine wunderhübsche japanische Knüpferin, die macht in einer Stunde zwei drei verschiedene Hängebondagearten mit ihren Kunden (angezogen wohlgemerkt), dann wird sich umarmt und der Kunde/die Kundin geht wieder nach Hause. Wenn Du mir jetzt sagtst, das sei sexuell, dann ...bitte nur einen Link einer Dame, die nichts sexuelles anbietet!
was sagt der Verwaltungsgerichtshof dazu
Jetzt hör doch bitte auf, das ist eine Verwaltungsübertretung, in beiden Fällen in Anwesenheit eines Schnellrichters, Strafe für die Damen 500,- pro Nase wegen illegaler Prostitution.Kontrollen - ja - gibt's einen Bescheid, wurde der bekämpft - was sagt der Verwaltungsgerichtshof dazu - dann reden wir weiter
So eine Entscheidung gibt es eh. 3Ob45/12g vom 18. 4. 2012.Wie sich auch endlich Sexworkerinnen trauen sollten und die Sittenwidrigkeit endlich höchstrichterlich beseitigen lassen sollten.
Gesetze gelten in Österreich auch ohne Verwaltungsgerichtshofsjudikatur, sonst würden nämlich viele nicht gelten
Und nur weil sie da werben bieten sie auch sexuelle Handlungen an? Weil ein Autotandler im ÖKM (gibt's das noch?) inseriert, heißt das noch lange nicht, daß er auch Sexworkerinnen anbietet.
Ich bin mir sicher, Du hast darüber eine wissenschaftliche Studie gemacht mit aussagekräftigen Fakten - her damit ...
... und inzwischen wissen das auch alle, die die Entscheidung bejubelt haben.So eine Entscheidung gibt es eh. 3Ob45/12g vom 18. 4. 2012. RS: "Die Vereinbarung zwischen einer Prostituierten und ihrem Kunden ist nicht generell sittenwidrig iSd § 879 Abs 1 ABGB. Es entsteht dadurch zwar kein klagbarer Anspruch auf Vornahme oder Duldung einer sexuellen Handlung. Wurde die sexuelle Handlung gegen vorher vereinbartes Entgelt vorgenommen oder geduldet, so begründet diese Vereinbarung eine klagbare Entgeltforderung. Dieser Grundsatz besteht auch im Verhältnis zwischen Bordellbetreiber und Kunden."
Und gegen einen Schnellrichterbescheid gibt's jetzt genau warum kein Rechtsmittel? Das ist erste Instanz, da gibt's noch zwei drüber ...Jetzt hör doch bitte auf, das ist eine Verwaltungsübertretung, in beiden Fällen in Anwesenheit eines Schnellrichters, Strafe für die Damen 500,- pro Nase wegen illegaler Prostitution.
Du kannst es jetzt noch hundertmal behaupten, es wird dadurch nicht wahrer (ich hab irgendwie das Gefühl, da hat sich jemand bestimmtes mit neuem Nick angemeldet). BDSM und Sex sind zwei unterschiedliche Dinge (Fetisch sowieso). Die können zusammen passieren, müssen aber nicht. Du kannst anderen Menschen nicht vorschreiben, ob und wie sie BDSM und/oder Sex leben wollen.du mir dann einreden magst, dass das rein gar nicht mit sex zu tun hat, dann glaub ich allen ernstes, dass du auf einer rosaroten latexwolke in bdsmdreamland herumschwebst
Wer hat die Entscheidung bejubelt und was wissen die inzwischen auch?... und inzwischen wissen das auch alle, die die Entscheidung bejubelt haben.
Wer hat die Entscheidung bejubelt und was wissen die inzwischen auch?