Geiz ist geil ... "ist geiz wirklich geil“

Beim wem gilt sie das - bei Dir?

BDSM und Sex sind zwei sehr unterschiedlichen Dinge, die zusammen vorkommen können, aber viel öfter nicht zusammentreffen.

bei wem gilt das - bei Dir?
warum werben dann weit mehr als die hälfte aller dominas in einem sexualisierten kontext?

es wird wohl wie überall ein paar hansl geben, die genug damit haben unter der dusche mit ihrem latexfummel herumzutanzen und ein paar werden sich auch gern eine stund am andreaskreuz hängen lassen, aber die zahlende mehrheit wird noch immer ganz gerne am ende einer session selbst hand anlagen und sich auf das erlebte ganz mächtig einen runterjankern

die ganze "geiz ist geil diskussion" hier erinnert mich an die 90er jahre, wo die ostmädls den ö-huren den markt zammgehaut haben, da war ein ähnlicher jammer, weil der goldene schnitt auf einmal dahin war - schade, aber hindern ja niemand irgendjemand etwas anderes zu machen
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich empfehle ICD 10 F65.

Ich finds lustig, daß hier jetzt jemand den ICD 10 ausgräbt als Beleg, BDSM wäre immer sexuell. Wo doch in anderen Fäden ständig erklärt wird, man solle sich nicht so an Begrifflichkeiten festhalten.

Und wer sich an der Quelle stört kann gerne in seiner Stadtbücherei irgendein psychologisches Standardwerk aus dem Regal greifen und dann hier wiedergeben wie dort BDSM eingeordnet wird.

Ich hab das Ding sogar im amerikanischen Original bei mir stehen ...

Will hier jemand argumentieren, dass medizinische und juristische Definition abweichen fragt einfach mal die zuständigen Behörden. Findet ihre eine die BDSM gegen Geld von sich aus nicht als Prostitution bezeichnet kriegt ihr von mir einen Keks !

Im Moment sagen sie gar nix dazu. Ist einfach nicht ausjudiziert.

Alternativ fragt mal in einem BDSM-Forum nicht-professionelle ob für sie BDSM einen sexuellen Kontext hat oder nicht.

Das ist ein gutes Argument - da wirst sehr schnell zu hören bekommen, daß BDSM und Sex zwei verschiedene Dinge sind, die zusammen vorkommen können aber nicht müssen. In einem reinen Fetischforum wirst das sogar von den allermeisten zu hören bekommen ...

Zusätzlich könnt ihr euch dann auch zusätzlich mal überlegen warum zig Dominas nach dem WPG ihr Gewerbe offensichtlich an den Nagel gehangen haben obwohl sie hier laut einer kleinen Minderheit ja vermutlich garnicht unter das WPG fallen.

Ich vermute, daß hat andere Gründe - womit wir wieder am Anfangspost des Fadens wären ...


Wenn es wirklich so ein Graubereich ist und sich alle anderen irren kann ja wirklich mal eine für einen Präzedenzfall sorgen. Bestimmt spannend wie es denn dann am Ende ausgeht...:zzz:

Da müßte sich eindlich mal wer trauen, das auszujudizieren. Wie sich auch endlich Sexworkerinnen trauen sollten und die Sittenwidrigkeit endlich höchstrichterlich beseitigen lassen sollten.
Aber das ist in Österreich offenbar eine gut gelebte Praxis. Nur nix angreifen, wir wissen eh, da müßte Rechtssicherheit her aber ...ist ungefähr genauso, wie mit den "neuen" Regelungen in Wien für Rotlichtlokale. Da sind nach eineinhalb Jahren immer noch lange nicht alle Lokale genehmigt o der zugesperrt. Es lebe die Ausnahmegenehmigung.
 
Frag jene, welche man bei Kontrollen in Wien erwischt hat, warum arbeiten sie plötzlich nimmer ? In dem Fall bist ein schlechter Ratgeber, weil Du im Unrecht bist. ;)

Noch mal - gibt's ein Urteil vom Verwaltungsgerichtshof ja oder nein - nein, also ...
 
"Eine Domina bietet sexuelle Dienstleistungen aus dem Bereich BDSM entgeltlich an. Viele Dominas verstehen sich dennoch nicht als Prostituierte, da es im Regelfall nicht zum Geschlechtsverkehr zwischen Domina und Kunden kommt."

Und eine andere Domina bietet keine sexuellen Dienstleistungen an - was machst jetzt? Wiki verklagen?
 
@Lady Arina, ich zitiere aus deiner HP:

" CBT
Strap-on und Dildo Spiele
Ana*behandlung
Verwahrung des KG-Schlüssels
T & D
Ana*dehnung"

das alles hat nichts mit Sex zu tun?

womit dann?
 
Und eine andere Domina bietet keine sexuellen Dienstleistungen an - was machst jetzt? Wiki verklagen?

bitte nur einen Link einer Dame, die nichts sexuelles anbietet!

selbst Lady Arina, die dir hier so die Stange hält, bietet sexuelle Dienstleistungen an.
 
warum werben dann weit mehr als die hälfte aller dominas in einem sexualisierten kontext?
Und nur weil sie da werben bieten sie auch sexuelle Handlungen an? Weil ein Autotandler im ÖKM (gibt's das noch?) inseriert, heißt das noch lange nicht, daß er auch Sexworkerinnen anbietet.
aber die zahlende mehrheit wird noch immer ganz gerne am ende einer session selbst hand anlagen und sich auf das erlebte ganz mächtig einen runterjankern
Ich bin mir sicher, Du hast darüber eine wissenschaftliche Studie gemacht mit aussagekräftigen Fakten - her damit ...
Ich kann Dir nur sagen, ich war bei zwei Kontrollen persöhnlich anwesend ! Und nein, hierbei seid ihr im Unrecht.
Kontrollen - ja - gibt's einen Bescheid, wurde der bekämpft - was sagt der Verwaltungsgerichtshof dazu - dann reden wir weiter.
bitte nur einen Link einer Dame, die nichts sexuelles anbietet!
Och im Highclass Segment fallen mir da so einige ein ... Tante Edith sagt noch: Ich kenn eine wunderhübsche japanische Knüpferin, die macht in einer Stunde zwei drei verschiedene Hängebondagearten mit ihren Kunden (angezogen wohlgemerkt), dann wird sich umarmt und der Kunde/die Kundin geht wieder nach Hause. Wenn Du mir jetzt sagtst, das sei sexuell, dann ...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Kontrollen - ja - gibt's einen Bescheid, wurde der bekämpft - was sagt der Verwaltungsgerichtshof dazu - dann reden wir weiter
Jetzt hör doch bitte auf, das ist eine Verwaltungsübertretung, in beiden Fällen in Anwesenheit eines Schnellrichters, Strafe für die Damen 500,- pro Nase wegen illegaler Prostitution.
 
Wie sich auch endlich Sexworkerinnen trauen sollten und die Sittenwidrigkeit endlich höchstrichterlich beseitigen lassen sollten.
So eine Entscheidung gibt es eh. 3Ob45/12g vom 18. 4. 2012.
RS: "Die Vereinbarung zwischen einer Prostituierten und ihrem Kunden ist nicht generell sittenwidrig iSd § 879 Abs 1 ABGB. Es entsteht dadurch zwar kein klagbarer Anspruch auf Vornahme oder Duldung einer sexuellen Handlung. Wurde die sexuelle Handlung gegen vorher vereinbartes Entgelt vorgenommen oder geduldet, so begründet diese Vereinbarung eine klagbare Entgeltforderung. Dieser Grundsatz besteht auch im Verhältnis zwischen Bordellbetreiber und Kunden."
 
Gesetze gelten in Österreich auch ohne Verwaltungsgerichtshofsjudikatur, sonst würden nämlich viele nicht gelten :)

Blöd nur, daß im Gesetz nix über Profidominas drin steht .. wenns nach Deiner Argumentation geht, dann könnten wir uns die Höchstgerichte ersparen, weil es steht ja eh alles im Gesetz.
 
Und nur weil sie da werben bieten sie auch sexuelle Handlungen an? Weil ein Autotandler im ÖKM (gibt's das noch?) inseriert, heißt das noch lange nicht, daß er auch Sexworkerinnen anbietet.

Ich bin mir sicher, Du hast darüber eine wissenschaftliche Studie gemacht mit aussagekräftigen Fakten - her damit ...

wenn ich auf einer x-beliebigen domina homepage (www.google.at -> domina wien, dritter suchtreffer) lese, dass die dame einem das arschloch aufdehnt, einem bei bedarf anpisst oder wie einen hund hält und du mir dann einreden magst, dass das rein gar nicht mit sex zu tun hat, dann glaub ich allen ernstes, dass du auf einer rosaroten latexwolke in bdsmdreamland herumschwebst
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
So eine Entscheidung gibt es eh. 3Ob45/12g vom 18. 4. 2012. RS: "Die Vereinbarung zwischen einer Prostituierten und ihrem Kunden ist nicht generell sittenwidrig iSd § 879 Abs 1 ABGB. Es entsteht dadurch zwar kein klagbarer Anspruch auf Vornahme oder Duldung einer sexuellen Handlung. Wurde die sexuelle Handlung gegen vorher vereinbartes Entgelt vorgenommen oder geduldet, so begründet diese Vereinbarung eine klagbare Entgeltforderung. Dieser Grundsatz besteht auch im Verhältnis zwischen Bordellbetreiber und Kunden."
... und inzwischen wissen das auch alle, die die Entscheidung bejubelt haben.
Jetzt hör doch bitte auf, das ist eine Verwaltungsübertretung, in beiden Fällen in Anwesenheit eines Schnellrichters, Strafe für die Damen 500,- pro Nase wegen illegaler Prostitution.
Und gegen einen Schnellrichterbescheid gibt's jetzt genau warum kein Rechtsmittel? Das ist erste Instanz, da gibt's noch zwei drüber ...
du mir dann einreden magst, dass das rein gar nicht mit sex zu tun hat, dann glaub ich allen ernstes, dass du auf einer rosaroten latexwolke in bdsmdreamland herumschwebst
Du kannst es jetzt noch hundertmal behaupten, es wird dadurch nicht wahrer (ich hab irgendwie das Gefühl, da hat sich jemand bestimmtes mit neuem Nick angemeldet). BDSM und Sex sind zwei unterschiedliche Dinge (Fetisch sowieso). Die können zusammen passieren, müssen aber nicht. Du kannst anderen Menschen nicht vorschreiben, ob und wie sie BDSM und/oder Sex leben wollen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Zurück
Oben