Du gestehtst ein, dass Dominas mittels Schnellgerichten aufgrund des WPGs verurteilt wurden
Und nur weil ein Richter in der ersten Instanz das so sieht, müssen das alle so sehen?
Aber das reicht dir nicht als Beweis nur weil es noch nie eine Verhandlung auf einer höheren Verwaltungseben gab ? Dass das absoluter Schwachsinn ist ist dir schon klar, oder ?
Nein, das reicht mir nicht als Beweis. Weil sonst könnten wir den Instanzenzug gleich abschaffen.
Nimm doch einfach ein Urteil der bislang höchsten Instanz wo hier ein Fall bekannt war, dass eine Domina der illegalen Prostitution bezichtigt wurde als Referenz (so ist es auch allgemein üblich und sinnvoll
).
Die höchste Instanz ist in diesem Falle der Verwaltungsgerichtshof. Und von dem gibt's kein Urteil, das man hier analog anwenden könnte. Weil sich bisher niemand getraut hat, das durch die Instanzen ausjudizieren zu lassen. Die Erklärung dafür kann sich jeder selbst zusammenreimen.
Für Dich liegt sie in der Tatsche, daß BDSM Dienstleistungen unter Prostitution fallen. Für mich liegt sie eher in dem ein paar Posts vorher beschriebenen Szenario ("dann kannst gleich mit den Herren mitgehen"), der mangelnden Aufklärung und der Tatsache, daß Menschen in solch einer Situation das Organmandat in Kauf nehmen nur um ja nicht in der Öffentlichkeit "geoutet" zu werden.
Das ist ja der Grund, warum man "Schnellrichter" so gerne auch bei Planquadraten einsetzt - man spekuliert auf die Einschüchterung und erwartet so weniger Einsprüche.
Hast du also einen Fall wo in 2. Instanz (von mir aus auch nur ein Fall in erster Instanz) der zugunsten einer Domina entschieden wurde ?
Da die Entscheidungen der Verwaltungsbehörden in zweiter Instanz bisher nicht öffentlich waren - nein. Ändert sich jetzt mit der Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Aber auch nur dann, wenn sich endlich jemand die Traute finden, etwas zu unternehmen.
Denn offensichtlich sehen die Gerichte ja jegliche BDSM Praktik schon als sexuelle Handlung.....*
Der Verwaltungsgerichtshof sieht gar nix, mangels Judikatur. Also nix mit "die Gerichte" ... und "jegliche BDSM Praktik" - sorry, aber da muß ich jetzt schmunzeln ... ich hätte gerne ein höchstrichterliches Urteil über das Szenario mit dem angezogenen Hängebondage ...