Geiz ist geil ... "ist geiz wirklich geil“

SexworkerInnen und daß die Entscheidung nicht generell die Sittenwidrigkeit beseitigt.
Inwiefern wurde die Sittenwidrigkeit denn nicht beseitigt?

Im Rechtssatz steht eh wie's ist: "Es entsteht dadurch zwar kein klagbarer Anspruch auf Vornahme oder Duldung einer sexuellen Handlung. Wurde die sexuelle Handlung gegen vorher vereinbartes Entgelt vorgenommen oder geduldet, so begründet diese Vereinbarung eine klagbare Entgeltforderung."
Inwiefern geht Dir das nicht weit genug?
 
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Natürlich kannst du dagegen berufen, aber was bringt es?

Aller Voraussicht nach die Feststellung dass BDSM eine sexuelle Praxis ist und im gewerblichen Falle dem WPG unterliegt. -- zuzüglich ca € 15.000 Anwaltshonorar.
 
Natürlich kannst du dagegen berufen, aber was bringt es?

Aller Voraussicht nach die Feststellung dass BDSM eine sexuelle Praxis ist und im gewerblichen Falle dem WPG unterliegt. -- zuzüglich ca € 15.000 Anwaltshonorar.

Kaffeesudleserei ...
 
. Du kannst es jetzt noch hundertmal behaupten, es wird dadurch nicht wahrer (ich hab irgendwie das Gefühl, da hat sich jemand bestimmtes mit neuem Nick angemeldet). BDSM und Sex sind zwei unterschiedliche Dinge (Fetisch sowieso). Die können zusammen passieren, müssen aber nicht. Du kannst anderen Menschen nicht vorschreiben, ob und wie sie BDSM und/oder Sex leben wollen.

mir geht dein absolutheitsanspruch in deinen aussagen so unfassbar auf wecker, das ist mir schon öfters aufgefallen - allerdings immer nur bei bdsm themen. is mir schleierhaft, warum du bei dem thema so verzwickt und unentspannt bist und ich schreib weder hier noch woanders irgendjemand vor, wie er oder sie sein bdsm und sex ausleben soll

wenn du schreibst, dass bdsm und sex zwei unterschiedliche dinge sind - dann ist deine behauptung, die genauso nur auf deinen erfahrungen beruht, in wie weit nocheinmal wahrer oder richtiger als meine?

und ja, hast mich durchschaut! ich hab mich wirklich vor über drei jahren im ef angemeldet, damit ich dir bei irgendeinem dominapreisvergleichsthread konter geben kann - keks?
 
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wenn du schreibst, dass bdsm und sex zwei unterschiedliche dinge sind - dann ist deine behauptung, die genauso nur auf deinen erfahrungen beruht, in wie weit nocheinmal wahrer oder richtiger als meine?

BINGO! Jetzt hast es verstanden. Wenn Du meinst, Deine Art BDSM zu leben ist allein und ausschließlich mit Sex verknüpft - dann sei Dir das von Herzen vergönnt.
Meine Art BDSM/Fetisch zu leben ist in den allermeisten Fällen NICHT mit Sex verknüpft. Und ich lasse mir von niemand, auch nicht von Dir in Deinem "absolutheitsanspruch" vorschreiben, wie ich MEIN BDSM/Fetisch Leben zu gestalten habe.
Und ich denke, viele andere aus meinem Bekannten/Freundeskreis (der zu fast 100 Prozent aus BDSM/Fetisch Menschen besteht) würden Dir das noch viel drastischer sagen, als ich das jetzt mit netten Worten mache.
 
Und gegen einen Schnellrichterbescheid gibt's jetzt genau warum kein Rechtsmittel?

Du gestehtst ein, dass Dominas mittels Schnellgerichten aufgrund des WPGs verurteilt wurden - hast also Urteile die belegen, dass sowohl für die zuständigen Ämter als auch die Betroffenen Gerichte Dominas als Prostituierte gelten. Aber das reicht dir nicht als Beweis nur weil es noch nie eine Verhandlung auf einer höheren Verwaltungseben gab ? Dass das absoluter Schwachsinn ist ist dir schon klar, oder ?

Nimm doch einfach ein Urteil der bislang höchsten Instanz wo hier ein Fall bekannt war, dass eine Domina der illegalen Prostitution bezichtigt wurde als Referenz (so ist es auch allgemein üblich und sinnvoll ;)).
Bislang sind hier der Mehrheit nur fälle bekannt wo in erster Instanz gegen die Dominas entschieden wurde. Hast du also einen Fall wo in 2. Instanz (von mir aus auch nur ein Fall in erster Instanz) der zugunsten einer Domina entschieden wurde ?

*e:
Meine Art BDSM/Fetisch zu leben ist in den allermeisten Fällen NICHT mit Sex verknüpft

Um es mal zu vereinfachen: Was verstehst du unter "Sex" ? Denn offensichtlich sehen die Gerichte ja jegliche BDSM Praktik schon als sexuelle Handlung.....*
 
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Meine Art BDSM/Fetisch zu leben ist in den allermeisten Fällen NICHT mit Sex verknüpft.
Was meinst Du mit Sex?
Wir sind uns wohl alle einig, dass BDSM nicht unbedingt mit Geschlechtsverkehr (Vaginalverkehr, Oralverkehr etc.) verbunden sein muss. Trotzdem würden die meisten Menschen es dem Bereich des Sexuellen oder der Sexualität zuordnen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der wichtigere Pukt ist wohl auch eher, dass Mediziner und vor allem auch die Juristen (zumindest die Richter die alle bisherigen Fälle behandelt haben) offensichtlich ebenfalls alle BDSM Praktiken als sexuelle Handlung ansehen. Also Beispielsweise auch Spanking - obwohl man den anderen dabei definitiv nicht berühren muss.... ;)
 
sorry - aber wenn ich einer frau an den arsch fasse gilt dies auch als sexuelle handliung / belästigung. von ficken is da auch keine rede.

desweiteren ist diese definitionsdebatte eigentlich einfach nur sauöd.
 
BINGO! Jetzt hast es verstanden. Wenn Du meinst, Deine Art BDSM zu leben ist allein und ausschließlich mit Sex verknüpft - dann sei Dir das von Herzen vergönnt.
Meine Art BDSM/Fetisch zu leben ist in den allermeisten Fällen NICHT mit Sex verknüpft. Und ich lasse mir von niemand, auch nicht von Dir in Deinem "absolutheitsanspruch" vorschreiben, wie ich MEIN BDSM/Fetisch Leben zu gestalten habe.
Und ich denke, viele andere aus meinem Bekannten/Freundeskreis (der zu fast 100 Prozent aus BDSM/Fetisch Menschen besteht) würden Dir das noch viel drastischer sagen, als ich das jetzt mit netten Worten mache.

jetzt krieg dich langsam wieder ein und unterstell mir nicht irgendwelche sache: zuerst fasselst irgendwas von einem naheverhältnis zu einer 70 euro braut und dann schreibst was von einem falschem nick und jetzt das: zitier ein post von mir, wo ich dir vorschreib, wie du deine puderei oder deine spielerein gestalten sollst - fallst keines findest, entschuldig dich wenigstens, wird dir kein zacken aus der krone fallen

und wennst dir mehr als 10 posts von mir durchgelesen hättest, dann wüsstest, dass meine bdsm neigung gegen null tendiert und ich die ganze "szene" eher amüsant find; aber wie bereits 1000 mal geschrieben, soll jeder machen, was ihm spaß macht, solangs net auf kosten anderer geht
 
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Du gestehtst ein, dass Dominas mittels Schnellgerichten aufgrund des WPGs verurteilt wurden

Und nur weil ein Richter in der ersten Instanz das so sieht, müssen das alle so sehen?

Aber das reicht dir nicht als Beweis nur weil es noch nie eine Verhandlung auf einer höheren Verwaltungseben gab ? Dass das absoluter Schwachsinn ist ist dir schon klar, oder ?

Nein, das reicht mir nicht als Beweis. Weil sonst könnten wir den Instanzenzug gleich abschaffen.


Nimm doch einfach ein Urteil der bislang höchsten Instanz wo hier ein Fall bekannt war, dass eine Domina der illegalen Prostitution bezichtigt wurde als Referenz (so ist es auch allgemein üblich und sinnvoll ;)).

Die höchste Instanz ist in diesem Falle der Verwaltungsgerichtshof. Und von dem gibt's kein Urteil, das man hier analog anwenden könnte. Weil sich bisher niemand getraut hat, das durch die Instanzen ausjudizieren zu lassen. Die Erklärung dafür kann sich jeder selbst zusammenreimen.
Für Dich liegt sie in der Tatsche, daß BDSM Dienstleistungen unter Prostitution fallen. Für mich liegt sie eher in dem ein paar Posts vorher beschriebenen Szenario ("dann kannst gleich mit den Herren mitgehen"), der mangelnden Aufklärung und der Tatsache, daß Menschen in solch einer Situation das Organmandat in Kauf nehmen nur um ja nicht in der Öffentlichkeit "geoutet" zu werden.
Das ist ja der Grund, warum man "Schnellrichter" so gerne auch bei Planquadraten einsetzt - man spekuliert auf die Einschüchterung und erwartet so weniger Einsprüche.

Hast du also einen Fall wo in 2. Instanz (von mir aus auch nur ein Fall in erster Instanz) der zugunsten einer Domina entschieden wurde ?

Da die Entscheidungen der Verwaltungsbehörden in zweiter Instanz bisher nicht öffentlich waren - nein. Ändert sich jetzt mit der Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Aber auch nur dann, wenn sich endlich jemand die Traute finden, etwas zu unternehmen.

Denn offensichtlich sehen die Gerichte ja jegliche BDSM Praktik schon als sexuelle Handlung.....*

Der Verwaltungsgerichtshof sieht gar nix, mangels Judikatur. Also nix mit "die Gerichte" ... und "jegliche BDSM Praktik" - sorry, aber da muß ich jetzt schmunzeln ... ich hätte gerne ein höchstrichterliches Urteil über das Szenario mit dem angezogenen Hängebondage ...
 
desweiteren ist diese definitionsdebatte eigentlich einfach nur sauöd.

Stimmt. Sie ist hier für den Faden irrelevant.
Wobei dem TE gings schon auch um die Definition von Leistungen - welche Leistungen erbringen Frauen, die eine Stunde im BDSM/Fetisch Bereich um 70 Euro anbieten. Und sind diese Leistungen vergleichbar mit den Leistungen von Frauen, die im BDSM/Fetisch Bereich eine Stunde um 300 Euro anbieten.
 
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