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Ich schrieb auch nix von Mißbrauch, Gewalt und Pädophilie.da diese "ganz seltenen ausnahmefälle" die einzigen sind, die überhaupt durch das verbot beeinflusst werden, ist das sogar ganz sicher sinnvoll, auf deren basis zu diskutieren.
man kann es nicht oft genug erwähnen : jeglicher missbrauch, vollkommen egal ob kinder oder erwachsene, ist bereits anderweitig im gesetz behandelt, und wird auch mit den entsprechenden gesetzen bestraft (wieder : egal, ob verwandt oder nicht verwandt, ob erwachsen oder nicht).
das inzest verbot ist nicht dazu da, um missbrauch jeglicher art zu verhindern.
Ich schrieb von der Problematik von wissentlichem und unwissentlichem Inzest.
Die Wahrscheinlichkeit, dass sich nach der Geburt getrennte (Zwillings)geschwister ineinander verlieben, ohne um ihre Geschwisterschaft zu wissen ist doch ausgesprochen gering. Für solche Ausnahmefälle muss man die aktuell geltenden gesetzlichen Bestimmungen nicht abändern.