Ich bin natürlich nicht in dieser Situation und schlug mir gerade deshalb Heirat und Kinder in die Welt setzen von Anfang an irgendwie aus dem Kopf.
Mit einem Nettoeinkommen von 2.000 im Monat hielte ich als Richter, der weder über die persönlichen Lebensumstände noch über genauere Informationen Bescheid weiß, eine insgesamte Alimentation von einem Drittel des monatlichen Einkommens für gerechtfertigt.
Dann musst eben Deine Lebensqualität ein bisserl einschränken. Das mag unfair erscheinen, aber ich kenne genug geschiedene Weiber, die sich mit Unterhaltszahlungen durchfüttern lassen und nebenbei einen Lover im gemeldeten gemeinsamen Haushalt wissen.
Zur Not muss halt das Sozialamt mit einer Durchsuchung beauftragen. Das stellt dann vielleicht fest, ob wirklich Not an der Frau ist, indem es nach 2 Zahnbürschtln im Badezimmer Ausschau hält oder sonstige Gegebenheiten feststellt, die auf einen Mehrpersonenhaushalt hindeuten.
Ich weiche ab...
Fakt ist jedenfalls, dass gesetzliches Recht nicht unbedingt mit moralischem Recht gleichzusetzen ist.
Warum das so ist?
Im Grunde genommen interessiert sich kein Richter sonderlich für die privaten Probleme anderer Leute, sondern möchte seinen Fall so gut wie möglich abgehandelt wissen. Zum Beispiel.
Mit einem Nettoeinkommen von 2.000 im Monat hielte ich als Richter, der weder über die persönlichen Lebensumstände noch über genauere Informationen Bescheid weiß, eine insgesamte Alimentation von einem Drittel des monatlichen Einkommens für gerechtfertigt.
Dem ist eindeutig zu widersprechen.
Es gibt keine "nach Gutdünken halt mal ein drittel des Gehalts" oder ähnliche Praktiken in Österreich.
Sowohl der Kinder als auch der Ehegattenunterhalt ist in Österreich ganz klar und prozentuell geregelt und von diesem darf auch kein Richter in irgendeiner Form abweichen sprich mindern.
Eine Minderung kann nur eintreten wenn auf den Unterhalt verzichtet wird von der Frau oder vom Kind ab der volljährigkeit.
Wohingegen sehr wohl aufgrund von Sonderbedarf und anderes ein höherer als der gesetzlich prozentuell geregelter Unterhalt möglich ist. (z.b. Nachhilfekosten können als Sonderbedarf gelten und dementsprechend einen höheren Kindesunterhalt nach sich ziehen)
Zur Not muss halt das Sozialamt mit einer Durchsuchung beauftragen. Das stellt dann vielleicht fest, ob wirklich Not an der Frau ist, indem es nach 2 Zahnbürschtln im Badezimmer Ausschau hält oder sonstige Gegebenheiten feststellt, die auf einen Mehrpersonenhaushalt hindeuten.
Das wiederspräche der ständigen Rechtssprechung des OGH in Österreich. Prinzipiell ist der Unterhaltspflichtige beweislastig, sprich er muss nicht nur behaupten sondern auch ausdrücklich beweisen, und ich kann mir schwerlich vorstellen das das Sozialamt hier durch den beweislastigen als Erfüllungsgehilfe eingesetzt werden kann bzw hat der OGH dies indirekt verneint im Urteil zum Provisionalunterhalt:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument....=JJT_20091016_OGH0002_0060OB00186_09K0000_000
Indirekt wäre es wahrscheinlich möglich wenn man, missbräuchlich, beim Jugendamt Anzeigen erstattet und im Zuge dieser Nachschau eine Lebensgemeinschaft entdeckt wird, jedoch ist ein zweites Zahnbürstl sicherlich kein ausreichender Grund von einer Lebens oder Geschlechtsgemeinschaft auszugehen. Wobei man hier nun auch noch dazu sagen muss das missbräuchliche Anzeigen auch Konsequenzen haben können.
Der / Die Unterhaltspflichtige kann aber eine Detektei auf eigene Kosten beauftragen und wenn dadurch Beweise für eine nicht angezeigte Lebensgemeinschaft aufgedeckt werden die Kosten für die Detektei im Zuge einer Schadenersatzklage geltend machen.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente..._20140219_OGH0002_0030OB00227_13Y0000_000.pdf
Wünsche ich viel Spaß...
Fakt ist jedenfalls, dass gesetzliches Recht nicht unbedingt mit moralischem Recht gleichzusetzen ist.
Da gebe ich dir Recht.
Wenns ums moralische Recht gehen würde ist der Unterhaltsanspruch noch viel zu gering wenn mut.- oder böswillig die Ehe zerstört wird von Männern ;-)
Aber ich befürchte du hast das anders gemeint als was die meisten Frauen es interpretieren würden.
last but not least:
Das mag unfair erscheinen, aber ich kenne genug geschiedene Weiber, die sich mit Unterhaltszahlungen durchfüttern lassen und nebenbei einen Lover im gemeldeten gemeinsamen Haushalt wissen.
Allgemein ist es etwas bedenklich wenn man meint Frauen als "Weiber" abwertend bezeichnen zu müssen aber scheinbar ist es nötig um das persönliche Weltbild der ach so schlechten und raffgierigen Ex Frauen aufrecht zu halten.
Unabhängig davon widersprichst du dir selber mit der Aussage:
"...nebenbei einen Lover im gemeldeten gemeinsamen Haushalt wissen". Wenn der Lover im gemeldeten gemeinsamen Haushalt lebt ist der Unterhalt für die Frau nicht existent da ruhend gestellt. Die Lebensgemeinschaft ist alleine durch die Meldung beim Meldeamt angezeigt wurde.
Der Kindesunterhalt gehört aber wie schon ausreichend oft aufgezeigt wurde nicht der Frau und kann und wird von dieser auch nicht verwendet um sich "durchfüttern" zu lassen. Alleine diese Behauptung widerspricht allem anderen.
Darüber hinaus gibt es zigfach mehr Männer die keinen oder zuwenig Unterhalt bezahlen oder sich in irgendeiner Form versuchen vorm Unterhalt zu drücken als Frauen die es schaffen irgendwie Unterhaltszahlungen auszunutzen. Wenn man bedenkt das alleine jede 6te Frau, die Alleinerzieherin ist, vom Kindesvater gar keinen Unterhalt bekommt aufgrund behaupteter oder wirklicher "Zahlungsunfähigkeit" sollte man eher vorsichtig mit den falschen Argumenten der "vielen Weiber die sich durchfüttern lassen" umgehen.
Nachweislich sind es überwiegend Männer die sich außerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen bewegen als Frauen gar nicht mal davon zu reden wer "schuld" hat an der Scheidung.
mfg