Unterhaltszahlung nach Scheidung mit zwei Kindern

Das Eherecht ist extrem männerfeindlich. Mal angenommen man baut ein Haus, hat 2 Kinder und lässt sich scheiden, schaut die Praxis so aus, dass man bis zu 67% des Jahresgehaltes an Alimenten und Unterhalt zahlt sowie gleichzeitig aus dem Haus ausziehen kann. Die Frau kann das Geld ausgeben für was und wen sie will, man hat keinerlei Mitspracherecht.


:kopfklatsch:



Das ist dezent vereinfacht und noch dazu falsch dargestellt.
Zuallererst ist das Eherecht und das Unterhaltsrecht geschlechtsneutral.


:daumen: Dem Ex-Partner stehen 40% des gemeinsamen Einkommens zu, egal ob dem Mann oder der Frau, es sei denn er lebt wieder mit wem zusammen
Das gemeinsam gebaute Haus, gehört nach wie vor beiden! Wenn es einer alleine dann haben will, muß er den anderen auszahlen.


p.s.: auch die 67% stimmen nicht oder die geschichte mitn haus etc. aber naja vereinfachung ist wohl gang und gäbe

:daumen:

Jep! G'schichtln!

Größter Fehler ist meist, dass sich einer der beiden einen Anwalt nimmt, da steigt der Anwalt gut aus und beide geschiedenen verlieren, weil dieser einen Streit schürt dann noch, am besten noch immer einvernehmlich ohne Streit trennen, dann kostet's 170€ und dauerd genau 15 min das Ganze, also sparen sich beide Nervenkraft und Geld, außerdem besteht die Möglichkeit weiterhin als Freunde weiter Kontakt zu haben und der weitere Umgang mit den Kindern ist auch einfacher!

Ich z.B. habe meiner Ex die ersten 15 schönen Jahre die wir hatten schon auch angerechnet und sie mir und nicht nur auf die letzten paar Jahre geschaut, weswegen es zur Scheidung kam, vergessen leider die Meisten, dass sie vieles verbunden hat anfangs und sie viele schöne und gute gemeinsame Erinnerungen haben, dass sie weiterhin verbinden kann, freundschaftlich halt oder ähnlich wie Geschwister!
 
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Wenn da zusätzlich noch ein anderer im selbst erbauten Haus wohnt muß das extrem bitter sein. Mein Mitgefühl an dich.

ja, das sind die schönsten immobilien. gemeinsam erworben, verschuldet und vielleicht als absicherung für den gemeinsamen lebensabend.

ha ha ha ha.......

wie gesagt oft sehr günstig zu haben.
 
Eine Kollegin von mir, hat das alles von der andere Seite kennengelernt.
Ihre Tochter wollte zu Vater ziehen, also, hat die Frau Unterhalt bezahlt an ihren Mann.

Du meinst Unterhalt an die Tochter?!
Der Mann bekommt Unterhalt von der Frau, wenn ihr Einkommen höher ist als seines.
 
Mittlerweile wohnt sie mit dem neuen Lebensgefährten seit 5 Jahren dort.


:fragezeichen: Uns hat der Richter erklärt sobald die Frau mit einem Mann wieder zusammenlebt, wird ihr der Unterhalt gestrichen den sie von mir bekommen würde, ich könne auch jederzeit eine Hausbegehung bei Gericht verlangen, dann gehen's unangemeldet nachschauen und wenn's Hinweise auf einen Mitbewohner dort finden, wird sie noch wegen Betruges angezeigt. Daraufhin verzichtete meine Ex freiwillig auf den Unterhalt von mir. :)
Habe ihr freiwillg 100€ im Monat überwiesen, damit sie einmal meine Rente bekommt, falls sie bis dahin nicht mehr heiratet und mich überlebt, wäre sie somit trotzdem versorgt in Zukunft.

Bei meiner Tochter war es so, dass sie über 15 war, aber mit ihrem Gehalt von 1.300€ bereits selber über ihrem gesetzlichen Anspruch von 980€ war, also auch nix mehr bekommen hat von mir.

War aber alles einvernehmlich bei uns, also ohne Anwalt der irgendwelche Lücken sucht und das Ganze verteuert. 170€ Gerichtskosten und der Fall war erledigt für uns, hin und wieder besuchen wir uns noch freundschaftlich.:daumen:
 
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:fragezeichen: Uns hat der Richter erklärt sobald die Frau mit einem Mann wieder zusammenlebt, wird ihr der Unterhalt gestrichen den sie von mir bekommen würde,................

Er verwechselt da Alimente fürs Kind, die immer fällig sind solang das Kind ned selber mehr verdient oder adoptiert wird von wem anderen, und Unterhalt für die Frau, der wegfällt sobald sie eine neue Lebensgemeinschaft eingeht...
Kennst das doch eh Kira.. Genauigkeit und differenzieren zwischen den Dingen passiert nicht... Gesetz ist Mist und die bösen Frauen rauben die Männer aus weil die Männer haben ja das Kind ned gmacht... :hahaha:
 
Entgegen meinem Wissen, werde ich mich nun ein einziges Mal zu diesem Thema äussern!!!!
Ich hab mich jetzt durch den ganzen Fred gelesen und ich muss sagen, was da alles geschrieben wird, daran kann man wieder mal sehen das die meisten hier keine Ahnung haben von was sie hier eignetlich reden! Ich zahl derzeit für drei Kinder 1230 euro pro Monat und mir bleiben ca 900 - 1000 Euro übrig. Dazu kommt, dass es jedes Jahr im April (nach der Lohnerhöhung) eine Aufforderung zur Angleichung der Alimente gibt, die von meinen beiden Ex Lebensgefährtinnen initiirt wird. Die Kosten für sämtliche gerichtsbeschlüsse darf ich bezahlen, egal ob ich sie angefordert habe oder eine meiner Ex Lebensgefährtinnen!
Besuchsrecht? Ja, Stimmt, das kann man einklagen, aber Ist es aber tatsächlich Ratsam, die Kinder in einen Gerichtsstreit reinzuziehen? Wer darauf pocht (egal ob Mutter oder Vater), ist in meinen Augen nicht wircklich auf das Wohl des Kindes bedacht sondern nur wiederum darauf seinem(r) Ex zu schaden! DANKE, Da verzichte ich lieber darauf, mich in unnötigen Verhandlungen runtermachen zu lassen, die auch noch meine Arbeit beeinträchtigen würden, da die Kinder in zwei anderen Bundesländern leben als ich arbeite und wo ich die Kosten als Vater ja sowieso wieder selber tragen darf. Ausserdem gibt es lt Gesetz eine Klausel, die der Mutter sehr wohl gestattet das Besuchsrecht nicht einhalten zu müssen, wenn diese der Meinung ist, das jemand aus meinem Umkreis kein guter Umgang für das Kind sei (wohlweißlich muss es dafür schon eine sehr gute Begründung geben)

Weiters, stimmt es nicht, das die Alimentationspflicht endet wenn die Mutter wieder heiratet!! (Ich spreche aus Erfahrung) Diese endet erst, wenn der neue Mann sich bereit erklärt das Kind zu adoptieren! DAS und nur DAS ist die einzige Möglichkeit die einen aus der Pflicht entbindet!

Sehr wohl endet aber durch die Heirat der Unterhaltsanspruch des Ex Partners! Auch wenn der Vater wieder heiraten sollte und ein Kind mit seiner aktuellen Partnerin hat, gilt hier die "Ersterhaltungspflicht" Das bedeutet, auch in diesem Fall wird sofern die Unterhaltspflicht nicht endet zumindest eine neuberechnung durchgeführt.

Derzeit endet die Alimentationspflicht auch nicht, wenn das Kind 18 Jahre alt ist, sofern es sich entschließt ein Studium zu machen, denn dann "darf" der Vater bis zum 27 Lebensjahr Alimente zahlen!

Tschuldigung, aber die Kinder würden doch auch Geld kosten, wenn man nicht geschieden ist.
Auch wenn die Kinder studieren wollen, hört der Unterhalt nicht auf. Warum denn auch.
Kinder die in "intakte" Familien aufwachsen, müssen in den seltesten Fälle ihr Studium voll finanzieren.
Es sollte doch eine Selbstverständlichkeit sein, sie zu unterstützen.
 
Tschuldigung, aber die Kinder würden doch auch Geld kosten, wenn man nicht geschieden ist.
Auch wenn die Kinder studieren wollen, hört der Unterhalt nicht auf. Warum denn auch.
Kinder die in "intakte" Familien aufwachsen, müssen in den seltesten Fälle ihr Studium voll finanzieren.
Es sollte doch eine Selbstverständlichkeit sein, sie zu unterstützen.
Endlich mal Einer, der es auf den Punkt bringt bei der ganzen Suderei über Kohle hier. :daumen:
 
Moorhuhn : solang Dir DEIN Kind , das ´DEINE Gene trägt , nicht wert ist , dass Du Dich um dieses Kind ( auch finanziell) kümmerst , egal , ob du mit der Mutter , alleine oder einer anderen Frau zusammen bist , solang hast du Dein Vatersein nicht verstanden .....
 
Tschuldigung, aber die Kinder würden doch auch Geld kosten, wenn man nicht geschieden ist.
Auch wenn die Kinder studieren wollen, hört der Unterhalt nicht auf. Warum denn auch.
Kinder die in "intakte" Familien aufwachsen, müssen in den seltesten Fälle ihr Studium voll finanzieren.
Es sollte doch eine Selbstverständlichkeit sein, sie zu unterstützen.



Keine Berechtigung Bilder zu betrachten - Bild entfernt. Sehe ich auch so!
 
Tschuldigung, aber die Kinder würden doch auch Geld kosten, wenn man nicht geschieden ist.
Auch wenn die Kinder studieren wollen, hört der Unterhalt nicht auf. Warum denn auch.
Kinder die in "intakte" Familien aufwachsen, müssen in den seltesten Fälle ihr Studium voll finanzieren.
Es sollte doch eine Selbstverständlichkeit sein, sie zu unterstützen.

Steht in meinem Beitrag irgendwo etwas davon dass ich es nicht mache??????

Moorhuhn : solang Dir DEIN Kind , das ´DEINE Gene trägt , nicht wert ist , dass Du Dich um dieses Kind ( auch finanziell) kümmerst , egal , ob du mit der Mutter , alleine oder einer anderen Frau zusammen bist , solang hast du Dein Vatersein nicht verstanden .....

Dir sei gesagt: Erst Lesen, dann Denken und dann schreiben! Hab in meinem Beitrag nichts erwähnt was du mir da so schön in den Mund legst....
Warten wir mal ab, wenn du mal selber (Gott bewahre) in die Situation kommen solltest.

Mein Beitrag ist, so hatte ich halt gedacht, aus der Sicht dessen, wie es TATSÄCHLICH ist (wobei sich das Tatsächlich jetzt speziell eben auf meine Situation bezieht)
Und woher nimmst du dir das Recht mir zu unterstellen, mein Vatersein nicht verstanden zu haben? Wieviele Kinder hast du selber?
Wie gesagt: Ich geh arbeiten und Zahl seit etlichen Jahren auch jedes Monat mein Schärflein, man lernt mit der Zeit eben auch damit umzugehen, ich kann mich nicht erinnern, irgendwo geschrieben zu haben, das ich mich vor dem Bezahlen drücke oder nicht gewillt bin meine Kinder zu unterstützen....
Wobei, ich kenn auch Leute die mit Absicht zu ner leihfirma gegangen sind damit sie am Papier weniger verdienen und daher auch weniger "abdrücken" müssen, da sie den Rest ja schwarz kassieren
 
Bei unselbstständig Erwerbstätigen (Arbeiterinnen/Arbeiter, Angestellte und Beamtinnen/Beamten) ist das monatliche Einkommen nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen heranzuziehen. Das 13. und 14. Monatsgehalt (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) wird auf zwölf Monate aufgeteilt. Überstundenentgelt und Abfertigungen sind ebenfalls zu berücksichtigen.

Bei selbstständig Erwerbstätigen ist der im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr erwirtschaftete Reingewinn ausschlaggebend. Bei größeren Schwankungen im Einkommen ist der Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre heranzuziehen.

Im Falle der Arbeitslosigkeit stellt die Arbeitslosenunterstützung die Bemessungsgrundlage dar. Die Arbeitslose/der Arbeitslose erhält zusätzlich einen Familienzuschlag, wenn sie/er zum Unterhalt einer oder mehrerer Personen wesentlich beiträgt und für die Angehörige/den Angehörigen ein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht und diese/dieser kein Arbeitseinkommen erzielt, das im Monat die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt.

0 - 6 Jahre -> 16% des monatlichen Nettoeinkommens
6 - 10 Jahre -> 18%
11 -15 Jahre -> 20%
ab 15 Jahren -> 22%

Bei angenommen 2 Teenagern zahlst dann 44% vom Nettoeinkommen. Dazu bekommt Frau noch die Familienbeihilfe. Böse Zungen würden behaupten, da braucht Frau ja gar nix hackeln um halbwegs über die Runden zu kommen. :p Spaß beiseite, das ist rechtlich so geregelt und aus.

Quelle: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/10/Seite.100706.html
 
Bei angenommen 2 Teenagern zahlst dann 44% vom Nettoeinkommen. Dazu bekommt Frau noch die Familienbeihilfe. Böse Zungen würden behaupten, da braucht Frau ja gar nix hackeln um halbwegs über die Runden zu kommen. :p Spaß beiseite, das ist rechtlich so geregelt und aus.

Quelle: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/10/Seite.100706.html

Bei deinen angenommenen 2 Teenagern reduziert sich der Unterhalt auf 20% des Nettoeinkommens pro Kind. die Kinderbeihilfe bei Kindern zwischen 10 und 19 Jahren beträgt monatlich 130 €.
Angenommen der / die Unterhaltspflichtige verdient ein bisschen mehr als der Durchschnitt bist bei ca 1400 € Netto monatlich was effektiv netto €1633 / Monat entspricht.
Davon bekommen dann die Kinder monatlich € 653 + € 130 Kinderbeihilfe ergibt € 783 monatlich.

Na das tanz mir mal vor wie du dich mit dem "Einkommen" bei einem 3 Personen Haushalt 2 davon Teenager die wie wir alle wissen nicht gerade "billig" sind dich auf die faule Haut legst......

Wenn die Frau in deinem Beispiel nicht 40 Stunden arbeiten geht und zumindest den Durchschnitt von Österreich verdient für Frauen ist sie ziemlich aufgschmissen auf gut Deutsch gesagt.
Nebenbei hat die Frau auch noch die gesamte Erziehung Haushalt und und und zu erledigen was der Kindsvater nicht zwingend muss.
Also von wegen nix hackeln... :mauer::kopfklatsch:

Nachtrag: Leider ist mir ein Rechenfehler unterlaufen und die €783 müssen natürlich um € 130 erhöht werden da die Kinderbeihilfe ja für 2 Kinder bezogen wird und nicht für eines.
 
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Davon bekommen dann die Kinder monatlich € 653 + € 130 Kinderbeihilfe ergibt € 783 monatlich.

Na das tanz mir mal vor wie du dich mit dem "Einkommen" bei einem 3 Personen Haushalt 2 davon Teenager die wie wir alle wissen nicht gerade "billig" sind dich auf die faule Haut legst......

Wenn die Frau in deinem Beispiel nicht 40 Stunden arbeiten geht und zumindest den Durchschnitt von Österreich verdient für Frauen ist sie ziemlich aufgschmissen auf gut Deutsch gesagt.
Nebenbei hat die Frau auch noch die gesamte Erziehung Haushalt und und und zu erledigen was der Kindsvater nicht zwingend muss.
Also von wegen nix hackeln...


:daumen: Jep! :hmm: Habe ich schon mal gesagt, man merkt wie hier die Wirtshausgespräche die weltfremde Meinung der Leute prägt.
 
Bei deinen angenommenen 2 Teenagern reduziert sich der Unterhalt auf 20% des Nettoeinkommens pro Kind. die Kinderbeihilfe bei Kindern zwischen 10 und 19 Jahren beträgt monatlich 130 €.
Angenommen der / die Unterhaltspflichtige verdient ein bisschen mehr als der Durchschnitt bist bei ca 1400 € Netto monatlich was effektiv netto €1633 / Monat entspricht.
Davon bekommen dann die Kinder monatlich € 653 + € 130 Kinderbeihilfe ergibt € 783 monatlich.

Na das tanz mir mal vor wie du dich mit dem "Einkommen" bei einem 3 Personen Haushalt 2 davon Teenager die wie wir alle wissen nicht gerade "billig" sind dich auf die faule Haut legst......

Wenn die Frau in deinem Beispiel nicht 40 Stunden arbeiten geht und zumindest den Durchschnitt von Österreich verdient für Frauen ist sie ziemlich aufgschmissen auf gut Deutsch gesagt.
Nebenbei hat die Frau auch noch die gesamte Erziehung Haushalt und und und zu erledigen was der Kindsvater nicht zwingend muss.
Also von wegen nix hackeln... :mauer::kopfklatsch:

Du solltest vielleicht mal bei deinem zuständigen Finanzamt nachfragen, warum du nur € 183,00 pro Monat für 2 Kinder FB bekommst? Oder hat sich da jemand vielleicht verrechnet? Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. :capito:

Böse Zungen würden behaupten, da braucht Frau ja gar nix hackeln um halbwegs über die Runden zu kommen. Spaß beiseite, das ist rechtlich so geregelt und aus
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"Die Ironie mit der wir spielen, die ihr so schwer versteht, der Schatten im Verstand, der in jedem von uns lebt".....
 
Du solltest vielleicht mal bei deinem zuständigen Finanzamt nachfragen, warum du nur € 183,00 pro Monat für 2 Kinder FB bekommst? Oder hat sich da jemand vielleicht verrechnet? Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.


:fragezeichen: Also ich lese 783€! Siehst du schlecht? 783€ besser so? :capito:
 
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:fragezeichen: Also ich lese 783€! Siehst du schlecht? 783€ besser so? :capito:

da ist aber laut ihr/ihm der Unterhalt von € 653,00 dabei.:hahaha: FB in Höhe von € 783,00 paßt für 2 Kinder für 2 Monate (Auszahlung ist immer im 2 Monatsintervall) -> also paßt da was nicht mit der Gesamtrechnung - egal die 2% Abschlag hatte ich vergessen, die 40% stimmen... es ist momentan schwer mit 2 Einkommen halbwegs über die Runden zu kommen, wenn die Kinderbetreuung für 2 Kinder schon fast € 400,00 im Monat ausmacht... also Leute, die behaupten man könnte von Alimenten und FB leben, haben ja keine Ahnung, außer sie wohnen noch im Hotel Mama. :)

https://familienbeihilfe.arbeiterkammer.at/ -> kannst die FB berechnen, ich habe 15 und 17 Jahre angenommen -> Ergebnis € 402,00/Monat -> Auszahlung € 804,00/alle 2 Monate
 
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da ist aber laut ihr/ihm der Unterhalt von € 653,00 dabei.:hahaha: FB in Höhe von € 783,00 paßt für 2 Kinder für 2 Monate (Auszahlung ist immer im 2 Monatsintervall) -> also paßt da was nicht mit der Gesamtrechnung - egal die 2% Abschlag hatte ich vergessen, die 40% stimmen... es ist momentan schwer mit 2 Einkommen halbwegs über die Runden zu kommen, wenn die Kinderbetreuung für 2 Kinder schon fast € 400,00 im Monat ausmacht... also Leute, die behaupten man könnte von Alimenten und FB leben, haben ja keine Ahnung, außer sie wohnen noch im Hotel Mama. :)

https://familienbeihilfe.arbeiterkammer.at/ -> kannst die FB berechnen, ich habe 15 und 17 Jahre angenommen -> Ergebnis € 402,00/Monat -> Auszahlung € 804,00/alle 2 Monate

Nein du hast recht ich habe die Familienbeihilfe nur einmal eingerechnet statt 2x. das war mein Rechenfehler. (783+130 = 913 / Monat vereinfachte Rechnung)
Dies sind die Angaben vom Finanzamt zwecks Familienbeihilfe. (https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/8/Seite.080714.html)
Also wenn wirs ganz genau rechnen wollen schaut die Rechnung so aus:
653 + (130,90*2)+(6,40*2)= € 927,60 / Monat für Haushalt von 3 davon 2 Teenager vor Juli 2014
653 + (136,20*2)+(6,70*2)= € 938,80 / Monat für den gleichen Haushalt nach Juli 2014
Dinge wie Kinderabsetzbetrag oder Förderung x oderFörderung y sind nicht wirklich berechenbar weil es zuviel von der individuellen Situation abhängt.
Dennoch bleib ich dabei tanz mir das mal vor mit dem Geld auf die faule Haut legen wie suggeriert.

Die Arbeiterkammer kannst du hier so nicht einrechnen weil bei deinen 402 € auch schon Kinderabsetzbetrag usw einberechnet wird was wiederrum defacto nicht die Familienbeihilfe ist.
Sicherlich gibt es noch hier und dort die Möglichkeit ein paar Euro mehr im Monat von staatlicher Stelle zu bekommen etc.
Sei es wie es sei ob das nun +/- € 50 sind ändert absolut nichts dran das die Mär von der Frau die sich auf die faule Haut legen kann absolut unangebracht und falsch ist.

lg
 
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