Unterhaltszahlung nach Scheidung mit zwei Kindern

Ich habe das nicht geschrieben. Allerdings kommt nach einer funktionierende Beziehung erst einmal eine Zeit in der sie eben nicht mehr funktioniert. Hierzu gibt es verschiedene Wahrnehmungen. Oft merkt dies immer zuerst einer der Partner. Aber das ist ja hier nicht das Thema.
 
Zwei Kommentare zusammengefasst...

Könntest du bitte endlich mit den beschissenen Verallgemeinerungen aufhören?
Tut mir ja leid für dich, wenn du solches Pech hast mit deiner Ex, aber deswegen sind nicht alle Frauen so.

Mein Sohn ist jetzt drei, bei der Trennung war er zwei - und er hat am zweiten Wochenende nach der Trennung schon beim Papa geschlafen. Er ist nahezu jedes Wochenende beim Papa, meistens auch über Nacht - und wenn er mal ein Wochenende nicht oder nur untertags bei ihm ist, dann geht das nicht von mir aus, sondern von meinem Ex. Wenn mein Ex Urlaub hat ist der Kleine auch mal drei oder vier Tage am Stück bei ihm, wie mein Ex halt möchte. Mein Ex kann den Kleinen immer holen, wenn er will, ich hab ihm noch NIE sein Kind verweigert (okay, als er in seinem Urlaub den kleinen von Dienstag vormittag bis Freitag vormittag und dann wieder von Samstag mittag bis Montag abend holen wollte hab ich ih gebeten, das Kind schon Donnerstag abend zu bringen, damit er zumindest einen ganzen Tag bei mir ist dazwischen - ich böse böse Ex). Im Gegenteil, mein Ex könnte den Kleinen von meiner Seite aus weit mehr bei sich haben als er ih tatsächlich hat.
Das Gesetz hat in dem Fall überhaupt nichts zu melden, das haben wir nämlich (außer die rechtsfürsorge wegen der Alimente) gar nicht erst involviert, wir machen uns das unter uns aus.



Du solltest dich besser informieren, weder det Anspruch auf Karenz noch die damit verbundenen rechte und Pflichten sind nur Frauen vorbehalten.

Hab ich irgendwo geschrieben das alle so sind? Wohl kaum, denn die Mehrheit wird es irgendwie auf die Reihe bekommen, dem Kind zu liebe eine Lösung zu finden.

Und das was du schreibst kann ich auch für mich bestätigen. Ich darf unsere Tochter immer sehen wenn ich will. Wir bekommen das sehr gut geregelt.
Wenn es um eine gerechte finanzielle Regelung geht schaut das wieder ganz anders aus. Da hieß es wortwörtlich: Wenn es dir nicht passt, geh halt aufs Gericht, obwohl sie genau wusste dass ich zu viel zahle. Gemacht hab ich das nicht.
Wie habt ihr den Kindesunterhalt geregelt?

Und mit der Karenz da habe ich mich wohl total verhaun, habe das mit dem Papamonat der erst vor Kurzem wieder diskutiert wurde, verwechselt.
 
stimmt schon kissme, aber irgendwas wolltest du mit dem Zitat doch sagen, oder nicht? Kam halt so rüber als ob du. dieselbe Meinung vertrittst
 
Wenn es um eine gerechte finanzielle Regelung geht schaut das wieder ganz anders aus. Da hieß es wortwörtlich: Wenn es dir nicht passt, geh halt aufs Gericht, obwohl sie genau wusste dass ich zu viel zahle.
25 Seiten zum Grossteil Gesuder. Es ist doch wohl allgemein bekannt, dass man im Falle einer Ehescheidung Unterhalt für den Ex-Partner und Alimente für evtl. vorher gezeugte Kinder zahlen muss. Und ganz sicher lebt der zahlende Partner nicht in Saus und Braus, aber der Partner, der auf die Zahlungen angewiesen ist, da er wegen der Kinder nicht oder nur teilweise arbeiten kann auch nicht. Die Höhe der Zahlungen ist vom Gesetzgeber geregelt und es gibt sowohl in Österreich wie auch in Deutschland soziale Zusatzleistungen, die das Existenzminimum sichern. Verhungert ist noch keine/r.
 
Welche Zusatzleistungen sind das?

Und ich habe auch nicht geschrieben das ich den Kindesunterhalt generell als unfair betrachte, immerhin will ich das es meinen Kind gut geht. Aber warum braucht z.B in meinem Fall die Ex nichts beizusteuern, obwohl sie Vollzeit arbeiten geht und das bei einer Betreuungsaufteilung von 60:40? Und wenn ich so dumm wäre vor Gericht, die mir theoretisch zustehende Minderung einzufordern, sehe ich unser Kind nicht mehr oder nur mehr im gesetzlichen Ausmaß.
 
Welche Zusatzleistungen sind das?
Bei uns heisst es Hartz IV, Wohngeld usw.
Und ich habe auch nicht geschrieben das ich den Kindesunterhalt generell als unfair betrachte
Ich hab ja auch nicht explizit Dich gemeint. Sorry, wenn es so rüberkam.
Aber warum braucht z.B in meinem Fall die Ex nichts beizusteuern, obwohl sie Vollzeit arbeiten geht und das bei einer Betreuungsaufteilung von 60:40?
Wahrscheinlich hats gewisse Unkosten mit den Kindern.
Und wenn ich so dumm wäre vor Gericht, die mir theoretisch zustehende Minderung einzufordern, sehe ich unser Kind nicht mehr oder nur mehr im gesetzlichen Ausmaß.
Das mag so sein. Ich kenne das gesetzliche Ausmass nicht. Also zahlst Du freiwillig mehr, um Deine Kinder öfters zu sehen. Das verlangt aber niemand von Dir.
 
Wohnbeihilfe wird in Ö ohne irgendwelche Abzüge wie Alimente berechnet, wenn du zu viel verdienst hat man da zB schon Pech gehabt. Wie es bei anderen Zulagen ausschaut weiß ich nicht.

Ja hat Sie, sie muss einen Kredit zurückzahlen.

Und ja ich zahle "freiwillig" zu viel weil sonst Ratz Fatz das großzügige Besuchsrecht aufs gesetzliche Minimum beschränkt wird. Hatte ich schon und will ich nicht mehr! Und ich bin sicher nicht der angebliche Einzelfall, mir geht es in meiner Situation vergleichsweise gut.

Und so lange es Personen gibt, die denken mit einer Karenz hätte man sich die Obsorge verdient weil man dann automatisch die Bezugsperson ist, oder warum auch immer, und der andere darf Besucher spielen, wird sich an dieser Situation nichts ändern.
Kinder werden halt gerne als Druckmittel missbraucht und da spielt das Geschlecht keine Rolle!

Es ist doch wohl allgemein bekannt, dass man im Falle einer Ehescheidung Unterhalt für den Ex-Partner und Alimente für evtl. vorher gezeugte Kinder zahlen muss.

Hast du dir, bevor du Kinder in die Welt gesetzt und geheiratet hast, überlegt ob du dir das auch lesten kannst wenn du wieder geschieden bist?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wie habt ihr den Kindesunterhalt geregelt?

Er bezahlt die gesetzlich fedtgelegten 16%.
Und ganz ehrlich, auch wenn er den Kleinen öfters als 14tägig bei sich hat: Ich würde mich auch querstellen, wenn er die Alimente aus dem Grund kürzen wollen würde.
Und ich kann dir auch sagen, warum: Wenn der Kleine bei meinem Ex ist, hat der Essen und Windeln zu bezahlen, sowie eventuelle Kosten für Unternehmungen - und das wars.
Ich dagegen hab dennoch alleine dafür zu sorgen, dass das Kind eingekleidet ist (ich geb meinem Kind das Gewand für die Papa-Besuche mit), ich hab die Medikamente zu bezahlen, wenn das Kind krank ist (weil wenn er krank ist, ist er sowieso bei mir), ich hab höhere Wohnkosten zu tragen, damit das Kind ein eigenes Zimmer hat, ich hab ab Oktober sämtliche Kosten zu tragen, die in Verbindung mit dem Kindergarten anfallen, ich trage die Kosten für Förderungen, Spielsachen, und was sonst noch anfällt. Ich geb meinem Ex sogar die Sonnencreme mit.
Und von unbezahlbaren Leistungen wie der alleinigen Erziehungsverantwortung usw. fang ich gar nicht erst an.

Ich seh keinen einzigen Grund, der eine Reduzierung rechtfertigen würde.
 
Wenn du nicht in Wien wohen würdest, würde ich denken du bist meine Ex:shock: bis auf ein zwei Punkte

Und dein Ex hat keine Kosten für ein eigenes KiZi, immerhin darf eure Kind auch bei Ihm schlafen?
Und dein Ex ist nicht fähig auf euer Kind aufzupassen bzw. es zu versorgen wenn es krank ist? Gott sei dank war das bei mir nie ein Thema
Und dein Ex hat keine Spielsachen zu kaufen bzw. ist darauf angewiesen was du Ihm mitgibst, oder er zahlt es aus eigener Tasche?

Und auf die Alleinerziehrrolle brauch man sich nicht rausreden, wenn man es freiwillig machen will. Du wirst ja nicht gezwungen dazu, oder doch?
Wenn einer abhaut und sich nicht ums Kind kümmern will nur weil sich die beiden getrennt haben, ist er in meinen Augen ein Volltrottel.

Und sämtliche Fixkosten für Kindergarten, usw könnte man sich auch gerecht aufteilen, und wenn am Ende dabei mehr rausschaut wie die gesetzlichen 16% habe ich damit absolut kein Problem.

Ich für meinen Teil zahle ein bisschen mehr als 400€ für ein Kind, nur für das Kind, ich war nicht verheiratet. Und trotzdem wird gesagt dass das Geld zu knapp ist.
Ich habe zusätzliche Kosten für ein Kinderzimmer, Spielsachen, Unternehmungen und das meißte was die Ex auch hast. Außer Keidung und Kosten für das Essen in der Krabbelstube (macht aber sicher keine 400€ aus).
Ganz zu schweigen von der unbezahlbaren Leisung, das ich trotzdem wir getrennt sind und ich zu viel bezahle für unser Kind da sein will.

Und wenn du noch immer keinen Grund für eine Reduzierung siehst, kann weiß ich auch nicht mehr weiter.

Weiß dein Freund, dass er eigenlich zu viel bezahlt?
 
Ich zahle so viel ich muss, wenn ich mein Kind nicht sehe. Wollte es jetzt in eine Privatschule anmelden (ab Kindergarten), aber die nimmt ihn eventuell heraus, um mir finanziell zu "schaden".

Mein Kind habe ich seit drei Monaten (Trennung) nicht gesehen, weil sie in Kroatien oder in Westösterreich verweilt. Jugendamt meint: Wenn Sie Ihr Kind sehen wollen, erstreiten Sie biete das Besuchsrecht.

Sie hat mir mit Anwalt ohne Vorwarnung geschrieben, das hat die zwischenmenschliche Beziehung echt ziemlich zerstört.

Fazit:

Das nächste Mal suche ich in meinen Kreisen nach einer Frau, wo es auf ein paar hundert Euro mehr oder weniger nicht ankommt.

Mittlerweile ist es mir egal, ob mein Kind eine gute Ausbildung erhält. Bin da eh ohnmächtig und kann es nicht beeinflussen, da ich ja nicht das Sorgerecht habe.
 
Nur aus Interesse, woher stammt den die Aussage das jede 6te Frau zu wenig oder gar keinen Unterhalt bekommt?
Zumindest der Unterhalt für die Kinder wird gepfändet, wie es mit dem Unterhalt für die/den Ex ausschaut kann ich nicht sagen.
Vorm Kindesunterhalt drücken kann man sich auch nicht so einfach. Wenn man so schlau ist und nicht arbeiten geht, wird ein virtuelles Gehalt zur Berechnungn des Unterhalts hergenommen. Das nennt sich Anspannung, wenn man einen Job annimmt in dem man weniger verdient als man es auf Grund seiner Ausbildung könnte, wird auch dieses virtuelle Gehalt zu Berechnung des Unterhalts hergenommen.
Darum kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen das sich überwiegend die Männer außerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen bewegen.

Ich finde leider die Quelle nicht mehr. Aber es gab vor kurzem irgendwo eine Umfrage bei der Männer und Frauen befragt wurden wie es mit der Zahlungswilligkeit der unterhaltspflichtigen Eltern so ausschaut. Dabei kam heraus das ca. 80-90% der Männer ihren Unterhalt zahlen, ca. 60% der unterhaltspflichtigen Frauen kamen ihrer Verpflichtung nach. Also vielleicht wurde bei der Aussage ja einfach nur das Geschlecht verwechselt, kann passieren.
Wenn ich die Umfrage wieder finde kann ich sie ja posten.

Ob du dirs vorstellen kannst oder nicht ändert aber nun an den Tatsachen relativ wenig oder?
Kann mir auch nicht vorstellen das manch einer mit Umfragen jahrzehntelange Studien und Untersuchungen die sozialwissenschaftlich begleitet werden widerlegt sehen will.
Jedoch wie man anhand deines Postings ablesen kann ist das immer so eine Sache mit dem vorstellen und eigentlich hätt ichs besser wissen müssen frei nach dem Motto die "Dummheit der Menschen / des Mannes ist...."

Bzgl deiner Quellenfrage verweise ich gerne auf die Info Broschüre "Märchen und Wahrheit über Frauenarmut" herausgegeben von der Armutskonferenz zu finden unter:
http://www.armutskonferenz.at/images/Frauenarmut_pdfs/frauenarmut_broschuere_de.pdf (Seite 14)
Ist auch nicht zu klein geschrieben und bildlich untermalt so das es wirklich jeder verstehen kann ohne lang in den Statistiken und den Sozialberichten des BMASK zu suchen.

Alternativ wäre noch die Studie des BMASK aus dem Jahr 2010 "Alleinerziehende in Österreich - Lebensbedingungen und Armutsrisiken" anzuführe. Zu beziehen unter:
http://www.sozialministerium.at//cm...CMS1387266116632/band7_-_alleinerziehende.pdf
Zitat: "Zwei Drittel der Befragten (65%) der Salzburger Alleinerziehenden-Studie erhalten
regelmäßig Unterhalt für ihre Kinder82 (Schmidt/Lüttich 2008: 17)" (Seite 107)

Oder anders formuliert 35% der Alleinerziehenden erhalten keinen regelmäßigen Unterhalt.
Dies trifft in überwiegenden Ausmaß Alleinerziehende Frauen nicht Männer.

Als dritte Alternative könnte man noch die, leider nicht wissenschaftlich begleitete, Umfrage der Österreichischen Plattform für Alleinerziehende aus dem Jahre 2003 heranziehen:
Hiernach erhalten 52% der Alleinerziehenden regelmäßig Unterhalt. Dazu 12% unregelmäßigen Unterhalt (Höhe oder Zeitpunkt)

Im Gegensatz zu anderen kenne ich die Quellen und so.... *hust*
Denke aber 3 sollten reichen oder brauchst du noch mehr Studien und Statistiken?
Kann dir auch die Rohdaten zur Verfügung stellen und du berechnest es selber wenn du den Studienleitern und Behörden nicht traust.

So nachdem wir dies nun erledigt haben will ich zu guter letzte noch auf deine Begründung bzw rechtliche Bewertung eingehen:

Du begehst hier wissentlich oder unwissentlich einen kleinen Denkfehler.
Ja es gibt so etwas wie Anspannungsunterhalt aber wenn z.b der Mann in Konkurs ist und selber nichts verdient und nichts besitzt kann man pfänden soviel man will und Exekution führen es wird dabei nichts rauskommen. Viele umgehen, unter anderem aber nicht nur, auf diese und ähnliche Art und weise ihre Unterhaltszahlungen absichtlich oder unabsichtlich.
Inwieweit das Sinn ergibt oder nicht oder ob mittel bzw langfristig sich so eine Vorgangsweise rentiert möchte ich eigtl nicht beurteilen jedoch bleibt so eine Vorgangsweise nach wie vor Alltag für viele Frauen im täglichen Kampf für Kindesunterhalt.


Nun zu anderen Schwachsinn der verbreitet wird:


Interessant auch das man in Deutschland nur 185€ für das 1. Kind zahlt unabhängig vom Einkommen, das find ich mal fair :mrgreen:

Wenn ich hier lese, dass hier manche an die 2000€ verdienen und dann 1000€ überbleiben, pfu warum sollte man da noch einer Arbeit nachgehen bzw. angemeldet arbeiten.....

Weiß ned woher du diesen Blödsinn hast.
1) Kinder kosten weit mehr als 185 € dafür gibt es extra Tabellen etc. Also was soll daran bitte "fair" sein?
Oder findest du es "fair" das DU Kinder zeugst und diese dann verhungern lässt? Das ist so ca was sich um 185 € im Monat dein Kind leisten kann.....

2) In Deutschland wird der Unterhalt ähnlich wie in Österreich nach Regelbedarf und Einkommenshöhe des Unterhaltspflichtigen berechnet.
Jedoch gibt es in Deutschland bundeseinheitlich die sogenannte Düsseldorfer Tabelle die genaue Summen für jede Einkommensgruppe festsetzt.
Dies kann teilweise sogar höher ausfallen dann als in Österreich.
Zu beziehen unter: http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_tabelle/Tabelle-2013/index.php

Wohnbeihilfe wird in Ö ohne irgendwelche Abzüge wie Alimente berechnet, wenn du zu viel verdienst hat man da zB schon Pech gehabt. Wie es bei anderen Zulagen ausschaut weiß ich nicht.
<zip>

....
Wow...
Schon wieder du..

Also Wohnbeihilfe ist in Österreich keine Bundesleistung somit stimmt deine Aussage rein faktisch schonmal nicht.
Darüber hinaus werden gerichtlich festgesetzte Unterhaltszahlungen sehr wohl vom Nettoeinkommen zur Berechnung des Anspruches herangezogen und zwar in allen Bundesländern.
Umgekehrt jedoch wirkt ein empfangen von Unterhalt natürlich auch einkommenserhöhend.
Ich zitiere hier gerne die für dich in frage kommende Wohnbeihilfe des Landes Oberösterreichs:
"Für jedes Kind, welches nicht im gemeinsamen Haushalt lebt und für das Unterhalt geleistet wird, können bis 162 Euro beim Leistenden vom Einkommen in Abzug gebracht werden.
Eine Berücksichtigung erfolgt jedoch nur bis zur tatsächlichen Höhe."
Quelle: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xchg/ooe/hs.xsl/wohnbeihilfe_DEU_HTML.htm

mfg Ashlita


Nachtrag:
Ein Schelm wer böses dabei denkt das ein neuer User im Erotikforum sich am 17.08 registriert und absolut nichts macht auf der Seite außer binnen 36 Stunden 16x in einem Thread zu posten der schon ad acta gelegt war......... Von den Argumenten gar nicht mal zu reden...
Dachte Doppel Account ist hier nicht erlaubt..? :D
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Zu allererst mal, leg mir keine Worte in den Mund. Ich hab nie gesagt, dass mein Ex zu wenig bezahlt - ich wollte lediglich aufzeigen, welche Kosten die ständige Betreuung eines Kindes mit sich bringt, davon haben nämlich scheinbar viele Leute, die nicht dauerhaft ein Kind betreuen keine Ahnung.

Mein Kind hat kein Kinderzimmer beim Vater und dass er im Krankheitsfall bei mir bleibt ist nicht meine alleinige Entscheidung, sondern durchaus auch vom Vater so gewünscht.

Den folgenden Absatz kommentiere ich gar nicht erst, weil über die freiwilligkeit des Alleinerzieher-Daseins, das daraus resultiert, dass man sich aus einer einen kaputt machenden Beziehung befreit diskutier ich jetzt sicher nicht.

Die Fixkosten könnte man durchaus aufteilen, passiert aber in diesem Fall nicht - somit decke ich das soweit möglich mit dem dem Kind zustehenden Unterhalt und finanziere den Rest selbst.

Dass du mehr bezahlst als du müsstest kannst du aber wirklich nicht mir anlasten :lol:
Und mein EX-Freund bezahlt nicht zu viel - gerichtlich beginnt ein auf den Unterhalt wirksames, überdurchschnittliches Besuchsrecht ab durchschnittlich 12 ganzen Tagen pro Monat beim unterhaltspflichtigen Elternteil. Und da liegen die Besuche in unserem Fall drunter.


Wenn du nicht in Wien wohen würdest, würde ich denken du bist meine Ex:shock: bis auf ein zwei Punkte

Und dein Ex hat keine Kosten für ein eigenes KiZi, immerhin darf eure Kind auch bei Ihm schlafen?
Und dein Ex ist nicht fähig auf euer Kind aufzupassen bzw. es zu versorgen wenn es krank ist? Gott sei dank war das bei mir nie ein Thema
Und dein Ex hat keine Spielsachen zu kaufen bzw. ist darauf angewiesen was du Ihm mitgibst, oder er zahlt es aus eigener Tasche?

Und auf die Alleinerziehrrolle brauch man sich nicht rausreden, wenn man es freiwillig machen will. Du wirst ja nicht gezwungen dazu, oder doch?
Wenn einer abhaut und sich nicht ums Kind kümmern will nur weil sich die beiden getrennt haben, ist er in meinen Augen ein Volltrottel.

Und sämtliche Fixkosten für Kindergarten, usw könnte man sich auch gerecht aufteilen, und wenn am Ende dabei mehr rausschaut wie die gesetzlichen 16% habe ich damit absolut kein Problem.

Ich für meinen Teil zahle ein bisschen mehr als 400€ für ein Kind, nur für das Kind, ich war nicht verheiratet. Und trotzdem wird gesagt dass das Geld zu knapp ist.
Ich habe zusätzliche Kosten für ein Kinderzimmer, Spielsachen, Unternehmungen und das meißte was die Ex auch hast. Außer Keidung und Kosten für das Essen in der Krabbelstube (macht aber sicher keine 400€ aus).
Ganz zu schweigen von der unbezahlbaren Leisung, das ich trotzdem wir getrennt sind und ich zu viel bezahle für unser Kind da sein will.

Und wenn du noch immer keinen Grund für eine Reduzierung siehst, kann weiß ich auch nicht mehr weiter.

Weiß dein Freund, dass er eigenlich zu viel bezahlt?
 
Ob du dirs vorstellen kannst oder nicht ändert aber nun an den Tatsachen relativ wenig oder?
Kann mir auch nicht vorstellen das manch einer mit Umfragen jahrzehntelange Studien und Untersuchungen die sozialwissenschaftlich begleitet werden widerlegt sehen will.
Jedoch wie man anhand deines Postings ablesen kann ist das immer so eine Sache mit dem vorstellen und eigentlich hätt ichs besser wissen müssen frei nach dem Motto die "Dummheit der Menschen / des Mannes ist...."

Du kennst also die Studie?

Bzgl deiner Quellenfrage verweise ich gerne auf die Info Broschüre "Märchen und Wahrheit über Frauenarmut" herausgegeben von der Armutskonferenz zu finden unter:
http://www.armutskonferenz.at/images/Frauenarmut_pdfs/frauenarmut_broschuere_de.pdf (Seite 14)
Ist auch nicht zu klein geschrieben und bildlich untermalt so das es wirklich jeder verstehen kann ohne lang in den Statistiken und den Sozialberichten des BMASK zu suchen.

Alternativ wäre noch die Studie des BMASK aus dem Jahr 2010 "Alleinerziehende in Österreich - Lebensbedingungen und Armutsrisiken" anzuführe. Zu beziehen unter:
http://www.sozialministerium.at//cm...CMS1387266116632/band7_-_alleinerziehende.pdf
Zitat: "Zwei Drittel der Befragten (65%) der Salzburger Alleinerziehenden-Studie erhalten
regelmäßig Unterhalt für ihre Kinder82 (Schmidt/Lüttich 2008: 17)" (Seite 107)

Oder anders formuliert 35% der Alleinerziehenden erhalten keinen regelmäßigen Unterhalt.
Dies trifft in überwiegenden Ausmaß Alleinerziehende Frauen nicht Männer.

Als dritte Alternative könnte man noch die, leider nicht wissenschaftlich begleitete, Umfrage der Österreichischen Plattform für Alleinerziehende aus dem Jahre 2003 heranziehen:
Hiernach erhalten 52% der Alleinerziehenden regelmäßig Unterhalt. Dazu 12% unregelmäßigen Unterhalt (Höhe oder Zeitpunkt)

Im Gegensatz zu anderen kenne ich die Quellen und so.... *hust*
Denke aber 3 sollten reichen oder brauchst du noch mehr Studien und Statistiken?
Kann dir auch die Rohdaten zur Verfügung stellen und du berechnest es selber wenn du den Studienleitern und Behörden nicht traust.
Das werde ich mir gerne alles anschaun, danke.

So nachdem wir dies nun erledigt haben will ich zu guter letzte noch auf deine Begründung bzw rechtliche Bewertung eingehen:

Du begehst hier wissentlich oder unwissentlich einen kleinen Denkfehler.
Ja es gibt so etwas wie Anspannungsunterhalt aber wenn z.b der Mann in Konkurs ist und selber nichts verdient und nichts besitzt kann man pfänden soviel man will und Exekution führen es wird dabei nichts rauskommen. Viele umgehen, unter anderem aber nicht nur, auf diese und ähnliche Art und weise ihre Unterhaltszahlungen absichtlich oder unabsichtlich.
Inwieweit das Sinn ergibt oder nicht oder ob mittel bzw langfristig sich so eine Vorgangsweise rentiert möchte ich eigtl nicht beurteilen jedoch bleibt so eine Vorgangsweise nach wie vor Alltag für viele Frauen im täglichen Kampf für Kindesunterhalt.
Und damit willst du die 35% begründen? Die gehen alle freiwillig in den Konkurs bevor sie Unterhalt zahlen?
Mir ist schon klar, dass es die Möglichkeit gibt einfach nichts mehr zu arbeiten, weil es sowieso keinen Sinn hat, weil am Ende des Monats nicht genugn übrig bleibt. Aber diese Personen sind doch eher die Minderheit.
Und natürlich trifft es überwiegend Frauen, wenn sie überwiegend das Sorgerecht haben. Die genaue Prozentzahl dürfstest du wissen? Ich werfe mal 90% in den Raum.
Wie viele Studien gibt es von den 10% Unterhaltspflichtigen Frauen? Oder werden die auch in den Quellen behandelt, ich werd es bal wissen.







Wow...
Schon wieder du..

Also Wohnbeihilfe ist in Österreich keine Bundesleistung somit stimmt deine Aussage rein faktisch schonmal nicht.
Darüber hinaus werden gerichtlich festgesetzte Unterhaltszahlungen sehr wohl vom Nettoeinkommen zur Berechnung des Anspruches herangezogen und zwar in allen Bundesländern.
Umgekehrt jedoch wirkt ein empfangen von Unterhalt natürlich auch einkommenserhöhend.
Ich zitiere hier gerne die für dich in frage kommende Wohnbeihilfe des Landes Oberösterreichs:
"Für jedes Kind, welches nicht im gemeinsamen Haushalt lebt und für das Unterhalt geleistet wird, können bis 162 Euro beim Leistenden vom Einkommen in Abzug gebracht werden.
Eine Berücksichtigung erfolgt jedoch nur bis zur tatsächlichen Höhe."
Quelle: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xchg/ooe/hs.xsl/wohnbeihilfe_DEU_HTML.htm

mfg Ashlita

Könnte es sein das sich das erst vor einigen Monaten geändert hat? Dann tut mir das furchbar leid, so eine Unwarheit verbreitet zu haben.
Ich hab mich damals vor ca. einem Jahr damit beschäftigt, da war noch nichts davon zu lesen, kann auch sein das ich es übersehen habe.
Danke für die Aufklärung dass die Wohnbeihilfe keine Bundleistung ist.... recht interessant du scheinst dich mit der ganzen Thematik recht gut auszukennen.
 
Ein Schelm wer böses dabei denkt das ein neuer User im Erotikforum sich am 17.08 registriert und absolut nichts macht auf der Seite außer binnen 36 Stunden 16x in einem Thread zu posten der schon ad acta gelegt war......... Von den Argumenten gar nicht mal zu reden...
Dachte Doppel Account ist hier nicht erlaubt..?

War klar dass das von dir kommt und ich hätte viel Geld gewonnen wenn ich drauf gewettet hätte.
Du darfst dir natürlich denken was du willst.
 
Und damit willst du die 35% begründen? Die gehen alle freiwillig in den Konkurs bevor sie Unterhalt zahlen?
Mir ist schon klar, dass es die Möglichkeit gibt einfach nichts mehr zu arbeiten, weil es sowieso keinen Sinn hat, weil am Ende des Monats nicht genugn übrig bleibt. Aber diese Personen sind doch eher die Minderheit.
Und natürlich trifft es überwiegend Frauen, wenn sie überwiegend das Sorgerecht haben. Die genaue Prozentzahl dürfstest du wissen? Ich werfe mal 90% in den Raum.
Wie viele Studien gibt es von den 10% Unterhaltspflichtigen Frauen? Oder werden die auch in den Quellen behandelt, ich werd es bal wissen.

1) War es ein Beispiel von vielen wie Unterhalt gekürzt wird
2) Habe ich geschrieben ursprünglich jede 6te Frau bekommt gar keinen Unterhalt also rund 17% also Minderheit.


Könnte es sein das sich das erst vor einigen Monaten geändert hat? Dann tut mir das furchbar leid, so eine Unwarheit verbreitet zu haben.
Ich hab mich damals vor ca. einem Jahr damit beschäftigt, da war noch nichts davon zu lesen, kann auch sein das ich es übersehen habe.
Danke für die Aufklärung dass die Wohnbeihilfe keine Bundleistung ist.... recht interessant du scheinst dich mit der ganzen Thematik recht gut auszukennen.

Nein sorry.
Das entsprechende Gesetz ist seit dem Jahr 1993 in Oberöstereich in Kraft.
Was ich weiß wurde Juli 2013 vom Landtag hierzu eingeführt das der empfangene Unterhalt auch als Einkommen gilt und auch Waisenrenten und dergleichen.
Hierzu würde ich dir aber raten dich bei der Landesgesetzgebung zu erkundigen.
Ich gehe eher davon aus das bei die Wohnbeihilfe nicht in Frage kommen wird nicht wegen Einkommenshöhe sondern wegen Wohnnutzfläche aber dies hat mal absolut nichts mehr mit Unterhalt oder nicht zu tun.

War klar dass das von dir kommt und ich hätte viel Geld gewonnen wenn ich drauf gewettet hätte.
Du darfst dir natürlich denken was du willst.

Tu ich eh und recht hab ich auch wenn dus sogar gewettet hättest das heißt du wusstest darüber Bescheid ;)


mfg
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Und mein EX-Freund bezahlt nicht zu viel - gerichtlich beginnt ein auf den Unterhalt wirksames, überdurchschnittliches Besuchsrecht ab durchschnittlich 12 ganzen Tagen pro Monat beim unterhaltspflichtigen Elternteil. Und da liegen die Besuche in unserem Fall drunter

Weiß Frau/Herr Ashlita zufällig dazu auch was?
Was soll denn dan bitte überduchschnittlich sein? Klar alles was über 13 Tage liegt
 
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Weiß Frau/Herr Ashlita zufällig dazu auch was?
Was soll denn dan bitte überduchschnittlich sein? Klar alles was über 13 Tage liegt

Gibt OGH Entscheidungen zu dem Thema:
Bei überdurschnittlichen Besuchrecht was mindestens 3 Tage pro Woche umfasst kann der Unterhaltspflichtige den Unterhalt um 20% mindern.
Pro zusätzlichen wöchentlichen vollständigen Tag weitere 10%.

Dies erfordert aber immer eine gerichtliche Feststellung und darf nicht aus Gutdünken gemacht werden.
Weiters stellt das OGH ausdrücklich fest das diese Regelung nur dann gilt wenn über einen längeren Zeitraum dieses überdurchschnittliche Besuchsrecht aufrecht erhalten ist.

Also mal hingehen so ich nehm das Kind dieses Monat und spar mir x Euro ist nicht dies muss sehr lange und andauernd bestehen damit man das gerichtlich geltend machen kann.
Weiters stellt der OGH eindeutig fest dies gilt nur bei wöchentlicher Regelmäßigkeit.

Zusätzlich sind die Urteile schon gut 10 Jahre alt. Müsste mir die Geschäftszahlen raussuchen. wenn nötig

mfg

Nachtrag: Urteile des OGH:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument....=JJT_20040331_OGH0002_0070OB00277_03S0000_000
20% Minderung bei 3 vollen Tagen die Woche

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument....=JJT_20060830_OGH0002_0070OB00178_06M0000_000
10% zusätzliche Minderung pro weiteren vollen Tag

Hab mich geirrt die Entscheidungen sind jünger hab die 20 Jahr in 10 Jahre korrigiert (Urteile 2004 und 2006)

Können wir das Thema nun abschliessen ja? :D
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Weiß Frau/Herr Ashlita zufällig dazu auch was?
Was soll denn dan bitte überduchschnittlich sein? Klar alles was über 13 Tage liegt

Wie man sieht, ja - zufrieden oder erst recht frustriert, weil ich mir das nicht nur aus den fingern gesaugt hab? :lol:


Danke Ashlita :)
 
Nö warum sollte ich frustriert sein?
Auf jeden Fall seit Ihr top informiert? :)
 
1) War es ein Beispiel von vielen wie Unterhalt gekürzt wird

Kannst du noch mehrere Beispiele nennen, mich würde es echt interessieren. Nicht weil ich Unterhalt prellen will, ich kann's kaum glauben das es so viele Schlupflöcher gibt.
Mir ist schon klar das viele nicht die Opfer sind, die sie vorgeben zu sein. Ebenso wenig sind die Armen AlleinerzieherInnen die Unschuldslämmchen.
 
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