Warum ist gebunden ein Ausschlussgrund?

Mit vollen Hosen ist gut stinken, aber allen, die in einer anderen Situation sind, ihre Entscheidungen madig zu machen, weil es nicht zu Dir passt, ist nicht weniger "schlampig".
Je nach Situation mag man das so sehen.
Die Entscheidung das so zusehen wie @Mitglied #598682 hat allerdings einen wesentlichen positiven Effekt, man verletzt und hintergeht niemanden in dieser Form.
Es gibt immer wieder Erklärungen oder auch Entschuldigungen um fremdgehen zu rechtfertigen oder zu entschuldigen, manches kann ich nachvollziehen, anderes nicht.
Gleich bleibt aber immer, man fügt dem Partner leid zu.
Vertrauensverlust wiegt schwerer wie man denkt, dazu kommt oft, Selbstzweifel, das Gefühl nur benutzt zu werden, oder einfach für dumm verkauft zuwerden.
Da tun sich viele Baustellen auf.
Die entscheidung ein Paar zu sein bedeutet erstlinig man ist zu zweit, sollen es mehr werden so gehört es besprochen, GEMEINSAM.
Niemand hat das Recht seinem Partner die eigene Lebensform aufs Auge zu drücken, das ist purer Egoismus.
 
Das gilt aber trotzdem für den sex-uninteressierten Part auch!
Das seh ich genauso.
Ich denke , wenn man selbst keinen Sex mehr möchte, darf man das dem Partner nicht verwehren, sich das außerhalb zu holen.
Das muss, wenn es offen besprochen wird, ja nicht zwangsläufig zu einer Trennung führen.
Aber dazu gehört halt auch geistige Reife, erwachsenes Verhalten aller Beteiligten und Offenheit, auf die man sich verlassen kann.
Ich habe jahrelang in einer solchen Beziehung gelebt, ich war der Teil, der zuwenig bekam und habe , nach vielen Gesprächen mit meinem Ehemann, meine Bedürfnisse außerhalb ausgelebt.
Und mein Sexualpartner hat vorher davon gewusst, worauf er sich mit mir einlässt.
So geht's auch.
 
Das seh ich genauso.
Ich denke , wenn man selbst keinen Sex mehr möchte, darf man das dem Partner nicht verwehren, sich das außerhalb zu holen.
Das muss, wenn es offen besprochen wird, ja nicht zwangsläufig zu einer Trennung führen.
Aber dazu gehört halt auch geistige Reife, erwachsenes Verhalten aller Beteiligten und Offenheit, auf die man sich verlassen kann.
Ich habe jahrelang in einer solchen Beziehung gelebt, ich war der Teil, der zuwenig bekam und habe , nach vielen Gesprächen mit meinem Ehemann, meine Bedürfnisse außerhalb ausgelebt.
Und mein Sexualpartner hat vorher davon gewusst, worauf er sich mit mir einlässt.
So geht's auch.
Ein steiniger Weg, aber manchmal muß er eben gegangen werden.
 
Je nach Situation mag man das so sehen.
Die Entscheidung das so zusehen wie @Mitglied #598682 hat allerdings einen wesentlichen positiven Effekt, man verletzt und hintergeht niemanden in dieser Form.
Es gibt immer wieder Erklärungen oder auch Entschuldigungen um fremdgehen zu rechtfertigen oder zu entschuldigen, manches kann ich nachvollziehen, anderes nicht.
Gleich bleibt aber immer, man fügt dem Partner leid zu.
Vertrauensverlust wiegt schwerer wie man denkt, dazu kommt oft, Selbstzweifel, das Gefühl nur benutzt zu werden, oder einfach für dumm verkauft zuwerden.
Da tun sich viele Baustellen auf.
Die entscheidung ein Paar zu sein bedeutet erstlinig man ist zu zweit, sollen es mehr werden so gehört es besprochen, GEMEINSAM.
Niemand hat das Recht seinem Partner die eigene Lebensform aufs Auge zu drücken, das ist purer Egoismus.
Hinsichtlich der Sache mit dem "Verletzen" - das möchte ich in Frage stellen ... sicher kann es zunächst "Verletzen" denn es kann als "Ich bin nicht Ausreichend" interpretiert werden - Stichwort "Selbstzweifel".

Für mich ist es einfach ein Gebot der Fairness, dass solche Themen im Rahmen einer Beziehung besprochen werden. Es ist damit natürlich das Risiko des Endes der Beziehung samt aller einhergehenden negativen Konsequenzen am Tableau - nota bene - in dem Fall noch "bevor" tatsächlich etwas diesbezügliches Geschehen ist ... damit gibt es zumindest keinen "Betrug".

Gleichzeitig ist mir allerdings - auch aufgrund von Gesprächen im Umfeld - durchaus bewusst, wie schwer sich Viele tun, solche Themen in der Beziehung überhaupt zu Artikulieren und dann konstruktiv zu Diskutieren ... da auf vielen Ebenen Emotional besetzt und andererseits in Widerspruch mit den klassischen Beziehungsbildern.

LG Bär
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,

Quasi eine gesetzliche Legitimation fürs Fremdgehen?
Spannender Ansatz...

nein, derzeit hast Du 6 Monate Zeit, die Scheidung einzubringen, wenn Dein Partner Dir Sex grundlos verweigert. Nach 6 Monaten gilt die grundlose Sexverweigerung als verziehen (wie vieles andere, z.B. Fremdgehen, auch). Die meisten Menschen versuchen in der Situation auf den Partner einzugehen.

Der Gesetzgeber müsste realisieren, dass man nach - oft Jahren - ohne Sex, wo sich der eine Partner eben um den anderen bemüht hat, die grundlose Verweigerung des Sex weiterhin als Scheidungsgrund zuzulassen. Dann täten sich jedenfalls viele leichter, nach Jahren ohne Sex deshalb die Scheidung einzubringen.

LG Tom
 
Quasi eine gesetzliche Legitimation fürs Fremdgehen?
Mal ehrlich, wen interessiert das schon?
Wer mit dem Gesetzbüchl daher kommen will, hat genauso sein Leben im Griff, wie mit der Jogginghose im Alltag. :D

Wer will mit sowas Anwälte und Gerichte über Monate/Jahre beschäftigen?
Ist irgendwer so liquid lustig hier und wenn ja, dem es dann wahrlich so ein Gschiß wert wäre. Das muss schon ein verbissener Rechthaber sein. :)
Paragraphen-Ficken gehört in den Fetisch-Bereich. :D
Aber vielleicht ist es einfacher wenn Zwischenmenschlichkeit zu hoch ist, sich dran zu erregen was der Gesetzesgeber sagt.
And irgendwas muss der Mensch ja glauben, muss ja net der Herrgott sein, darf auch der Richter oder die RechtsanwältIn sein. :D

Da sollte man glatt den Statistiker fragen, wie oft so ein Schmus prozentuell zur Anwendung kommt und eine lückenlose Beweisführung gewährleistet ist.

Wenn eine reale Beziehung in den Popo geht sei unseren beziehungsunerfahrenen Freunden gesagt, hat man gewöhnlich andere Probleme als aus Zwist noch einen Krieg an dem andere verdienen, zu machen.

Man belehre mich, ob des Unsinns, Blödsinns oder sonst was.

(Grad wenn man Kinder hat, ist das ja ein ganz feiner Scheidungsgrund. Beste Chancen. :))
 
Hi,



nein, derzeit hast Du 6 Monate Zeit, die Scheidung einzubringen, wenn Dein Partner Dir Sex grundlos verweigert. Nach 6 Monaten gilt die grundlose Sexverweigerung als verziehen (wie vieles andere, z.B. Fremdgehen, auch). Die meisten Menschen versuchen in der Situation auf den Partner einzugehen.

Der Gesetzgeber müsste realisieren, dass man nach - oft Jahren - ohne Sex, wo sich der eine Partner eben um den anderen bemüht hat, die grundlose Verweigerung des Sex weiterhin als Scheidungsgrund zuzulassen. Dann täten sich jedenfalls viele leichter, nach Jahren ohne Sex deshalb die Scheidung einzubringen.

LG Tom
Und wie wird das bewiesen?
Fremdgehen zu beweisen ,kann ich mir noch vorstellen, aber Sexverweigerung.
 
Hi,

Naja, meine Bewunderung für solche Konstrukte hält sich in Grenzen.
Ich bin einfach immer noch der Meinung, dass der andere Teil des Paares jedenfalls genauso das Recht auf Wahrheit hat, wie der Mensch aus der Affäre.
Dann können nämlich alle entscheiden, ob sie sich darauf einlassen oder nicht.

grundsätzlich hast Du recht, aber wie willst Du es in der Realität machen? Dem Ehepartner sagen, dass Du jetzt fremd gehst? Hinnehmen, dass Du eventuell im Falle der Scheidung dann der Blöde bist? Riskieren, dass Dir die beleidigte Ehefrau die Kinder entzieht?


Theoretisch, wenn alles passt, beide Protagonisten vernünftig sind, wird sich ohnehin eine einvernehmliche Lösung bieten.

Diese Leute werden aber eher selten ein Problem mit Fremdgehen haben.


Das Problem fängt dort an, wo zumindest einer der Protagonisten nicht "vernünftig" ist und keine einvernehmliche Lösung zu realisieren ist.

LG Tom
 
Hi,

Man belehre mich, ob des Unsinns, Blödsinns oder sonst was.

ja, es ist Unsinn. Ich kann Dir gerne diverse Scheidungsmännerforen empfehlen, wo sich Männer beklagen, dass ihnen - angeblich grundlos - z.B. die Kinder entzogen wurden. Ich habe das selbst auch schon erlebt, wo die Kindesmutter dem Vater das Kind grundlos entzogen hat, es wird vermutet, dass ihre Wahrsagerin ihr geraten hat, den Kontakt zu unterbinden.

Der Vater hat fünf bis sechs Jahre die Gerichte bemüht, bis das Kind 12 war und er aufgab.

Und ich habe keine Ahnung, woher Du meinst, dass Anwälte so teuer wären, teuer wird die Aufteilung des ehelichen Vermögens, wenn die Vermögensverhältnisse kompliziert werden. Und wenn Du an einen Kostenschinder gerätst.

LG Tom
 
Hi,

Und wie wird das bewiesen?
Fremdgehen zu beweisen ,kann ich mir noch vorstellen, aber Sexverweigerung.

da reicht ein eingeschriebener Brief an den Partner. Oder gespeicherte Kommunikation, WhatsApp etc.

Der, dem der Sex entzogen wird, bemüht sich ja drum, gerade heutzutage hast Du dann eben oft nachweisbare Kommunikation.

Wobei das natürlich die Frage ist, weil bislang reichte es ja aus, zuzugeben, dass man keinen Sex mehr will, mit dem Hinweis, dass das schon Jahre so geht.

Die (theoretische) Situation, dass der sexverweigernde Partner auf WhatsApp zurück schreibt "Was willst Du, wir hatten gestern ja Sex" gibt es ja derzeit nicht. Jedenfalls wäre mir sowas nicht bekannt. So eine Situation wäre zugegebener Maßen ein Problem.


LG Tom
 
grundsätzlich hast Du recht, aber wie willst Du es in der Realität machen?
Angst vor Realität in Beziehung?
Eine Eheschließung tunlichst meiden?
Vielleicht auch drauf achten, dass eine Beziehung nicht solange anhält und gar denselben Wohnsitz hat, damit ja keine Rechte daraus erwachsen können.
Es kann so einfach sein.

Ich sage dazu: Hut ab vor jedem, der das vorab als zu riskant empfindet und dementsprechend lebt.
Es gibt Bereiche des Lebens die nicht von Gesetzen so abgesichert sind, dass man ein Wohlbefinden dabei haben könnte, selbst wenn man Recht zugesprochen bekäme.

Der Vater hat fünf bis sechs Jahre die Gerichte bemüht, bis das Kind 12 war und er aufgab.
Nett mit einem anderen Thema zu antworten.
Väterrecht ist wichtig und da gibt es Aufholbedarf, in unzähligen passenden Threads weise ich immer wieder darauf hin.
"Ich bin die Mutter" als Argument habe ich zu oft und zu traurig gesehen, als dass ich Dir auf das an den Haaren herbeigezogene Thema einsteigen oder widersprechen würde.

Wo ist Deine Statistik wie oft prozentuell gesehen, Deine sexuelle Verweigerung tragend wird?
Oder spielt sexuelle Verweigerung Deiner Meinung nach eine übergeordnete Rolle wenn es um die Obsorge geht?
Wenn nicht. Wozu?
Der, dem der Sex entzogen wird, bemüht sich ja drum, gerade heutzutage hast Du dann eben oft nachweisbare Kommunikation.
Haha, ja - hui, da stell ich ihm/ihr eine Falle und schreib ihm/ihr "ey ficken", wenn keine Positivantwort kommt ist das ein Beweis?
In welcher Welt bitteschön?

Du stellst es Dir so vor. O.k.
Gibt es Urteile die auf WA-Nachrichten in dieser Sache basieren?
 
Hi,



da reicht ein eingeschriebener Brief an den Partner. Oder gespeicherte Kommunikation, WhatsApp etc.

Der, dem der Sex entzogen wird, bemüht sich ja drum, gerade heutzutage hast Du dann eben oft nachweisbare Kommunikation.

Wobei das natürlich die Frage ist, weil bislang reichte es ja aus, zuzugeben, dass man keinen Sex mehr will, mit dem Hinweis, dass das schon Jahre so geht.

Die (theoretische) Situation, dass der sexverweigernde Partner auf WhatsApp zurück schreibt "Was willst Du, wir hatten gestern ja Sex" gibt es ja derzeit nicht. Jedenfalls wäre mir sowas nicht bekannt. So eine Situation wäre zugegebener Maßen ein Problem.


LG Tom
Nichts für ungut, aber das ist doch Hirnwichserei.
 
Hi,

ja, aber wann ist die je wirklich grundlos?

aus juristischer Sicht, wenn es keine allgemein entschuldbare Gründe (z.B. Krankheit oder mangelnde Hygiene des anderen) gibt.

Praktisch kannst Du natürlich immer Gründe finden, warum jeder für alles selber schuld ist. Aber eine Aussage wie "Der Sex mit Dir ist fad" ist jedenfalls kein juristischer Grund. :D

Und der Punkt ist ja immer, wenn der sexverweigernde Partner dem anderen untersagt, sich woanders zu befriedigen.

Das ist ja stets der ausschlaggebende Aspekt, dass einer zwar selber keinen Sex mit dem anderen will, von dem aber gleichzeitig verlangt, auch keinen Sex (mit anderen) zu haben. Wenn der sexverweigernde Partner sagt "Der Sex mit Dir ist fad, ich will nimmer, also bitte sei so lieb und such Dir wen, der mit Dir schläft" haben wir ja eh kein Problem.

LG Tom
 
Und wenn Du an einen Kostenschinder gerätst.
Ich bin eine Gläubige.
Ich glaube an die Einvernehmliche.
Der mit dem man mal ganz gerne zu Bette ging, sollte doch fähig sein eine gemeinsame Lösung finden zu wollen.
Ansonsten hat man im Vorfeld einen entscheidenden Fehler gemacht oder einen entscheidenden Zeitpunkt verpasst. ;)
Und der Punkt ist ja immer, wenn der sexverweigernde Partner dem anderen untersagt, sich woanders zu befriedigen.
Eingeschrieben oder WA?
 
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