- Registriert
- 4.1.2023
- Beiträge
- 1.186
- Reaktionen
- 1.032
- Punkte
- 203
Meines Erachtens bleibt der Angeklagte auch weiterhin bei der Beteuerung seiner Unschuld im Sinne dieser Anklage.Wie wir allerdings sehen ist die Herumlügerei eines der wesentlichsten Probleme ... dieser Sachverhalt wurde ja übrigens auch zugegeben