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Ja, aber er hat ja die KM geheiratet, also wird sie vorher wohl nicht verheiratet gesewen sein...Nicht "automatisch". Wenn Kinder in einer Ehe geboren werden, wird davon ausgegangen, daß der Ehemann auch der Erzeuger ist: er ist derjenige, der als Vater gilt. Ich weiß nicht, wie es in Österreich ist, in D ist es so, daß eine ledige Mutter den Kindsvater angeben muß (im Zweifelsfall kann sie behaupten, nicht zu wissen, wie er heißt), wenn sie ihn nicht kennt, springen die Jugendämter ein: sie zahlen dann das, was der leibliche Vater sonst als Kindesunterhalt zahlen müßte, kontrollieren auch, ob die Mutter die vorgeschriebenen ärztlichen Untersuchungen machen läßt, mischen sich fallweise auch stärker in die familiäre Situation ein, was bei verheirateten Paaren selten vorkommt. Wenn eine ledige Mutter den Kindsvater nennt und er das Kind als seines anerkennt (bzw. via Vaterschaftstest nachgewiesen wird) und er den Kindsunterhalt nicht leistet, springen die Jugendämter ein und holen sich das Geld vom Erzeuger zurück.
Weiß jetzt nicht, ob das schon 20 Jahre oder länger zurück liegt, aber daß ledige Kinder erbberechtigt sind ist noch nicht sooo lange her, daß nicht mit der Mutter verheiratete Väter ein Umgangsrecht haben, ist noch relativ neu, gemeinsames Sorgerecht - keine Ahnung, ob es das jetzt schon gibt. Alles Entwicklungen, die darauf hindeuten, daß die Rechte von Kindern gestärkt werden - einerseits - aber auch, daß die Familie als "Keimzelle des Staates" ein Auslaufmodell ist.
Wie dem auch sei, meine Kids hatten und haben offiziell und offensichtlich mich als Vater, obwohl wir nicht verheiratet waren.
Vielleicht wollte er sie auch adoptieren, keine Ahnung.